ich soll gerade in einem relativ einfachen steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren eine Kostenrechnung erstellen. Der Umfang war einfach: Wir wurden als Nachfolger für andere Anwälte beauftragt. Die Finanzbehörde hat dann schon selbst vorgeschlagen, das Verfahren gegen Zahlung einer Auflage einzustellen und um Zustimmung des Beschuldigten sowie um Mitteilung des Nettoeinkommens gebeten.
Bei der Erstellung der Rechnung ist mir dann aufgefallen, dass im Gesetz für die Grundgebühr ein Rahmen von 40,00 € bis 360,00 € angegeben ist, dahinter steht sodann als Gebühr 160,00 €. Das hat mich stutzig gemacht, da ich dachte, dass dort immer die Mittelgebühr angegeben wird. RA-Micro hat mir dann aber 200,00 € als Gebühr nach Nr. 4100 VV RVG eingesetzt.
Weiß jemand, wieso im Gesetz ein anderer Betrag angegeben ist?
Ich wüsste das gerne, da mich so etwas irritiert und verunsichert...
![Kopfkratz-Smiley :kopfkratz](./images/smilies/kopfkratz.gif)
Viele Grüße
FeldKiel