KFA gegen eigene Partei, Vorschüsse anrechnen

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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naylu
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#1

16.10.2017, 12:25

Hallo,

folgender Sachverhalt:

Wir haben gegen die eigene Partei einen Kostenfestsetzungsantrag gestellt. Wir hatten eine Gesamtberechnung erstellt, also außergerichtlich / gerichtlich und Vorschusszahlungen in Abzug gebracht.

Dann kam eine Monierung, außergerichtliche Kosten können nicht festgesetzt werden. So weit so gut, logisch. Also haben wir intern den Vorschuss erstmal auf die außergerichtlichen Gebühren verrechnet. Es verblieb dann ein Guthaben X zugunsten des Mandanten.

Wir haben dann einen korrigierten Kostenfestsetzungsantrag nur über die gerichtlichen Gebühren eingereicht und dieses Guthaben X als Vorschuss angerechnet. Die hälftige Geschäftsgebühr haben wir ebenfalls angerechnet.

Nun kommt die nächste Monierung, wir hätten jetzt einen anderen Vorschussbetrag angegeben als damals....

Wo ist unser Denkfehler? Sind Vorschusszahlungen nicht zuerst auf außergerichtliche Gebühren anzurechnen?

Danke für Eure Hilfe :wink1
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AliceImWunderland
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#2

16.10.2017, 12:28

Ich würde dem Gericht einen kurzen erklärenden Schriftsatz schicken, so wie du es gerade schon erklärt hat.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
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