Gegenstandswert Sozialrecht

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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pats
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#1

13.10.2017, 09:58

Hallo liebe Mitstreiter/innen,

ich stehe momentan auf dem Schlauch. Es soll eine Abrechnung in einer sozialrechtlichen Angelegenheit gemacht werden. Unsere Mandantin hat einen Bescheid der Bundesagentur für Arbeit bekommen, in dem ein Teil des gezahlten Arbeitslosengeldes zurückgefordert wird. Es handelt sich dabei um vom Amt erfolgte Zahlungen des Arbeitslosengeldes als sie noch Zahlungen von ihrem ehmaligen Arbeitgeber erhalten hat. Sie hat einen ausstehenden Urlaubsanspruch übersehen. Nun möchte ich gerne die Sache abrechnen. Da wir nur außergerichtlich tätig geworden sind werden ich eine 1,3 Gebühr nach 2300 VVRG ansetzen. Wo ich mir nicht so sicher bin ist der Gegenstandswert. Soll ich die tägliche Sozialleistung also 31,92 € für die 8 Tage in der sie noch Zahlungen von ihrem Arbeitgeber bekam annehmen? :kopfkratz

Danke im Voraus
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Adora Belle
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#2

13.10.2017, 10:09

Du rechnest nicht nach Gegenstandswert ab, sondern nach Betragsrahmen, siehe §3 RVG.
YveN
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#3

13.10.2017, 10:17

Hallo pats :wink2

in sozialrechtlichen Angelegenheiten gibt es keinen Gegenstandswert

wenn du in Nr. 2302 guckst, steht da:

Geschäftsgebühr in 1.
sozialrechtlichen Angelegenheiten, in denen im gerichtlichen Verfahren Betragsrahmengebühren entstehen (§ 3 RVG),

die Mittelgebühr wäre 345,00 € ABER bei weiterem Studium der Nr. 2302 steht dann:

Eine Gebühr von mehr als 300,00 € kann nur gefordert werden, wenn die Tätigkeit umfangreich oder schwierig war.

Du rechnest also:

Nr. 2302 VV 300,00 €(ggf. höher, wenn ihr es begründen könnt)
Nr. 7002 VV 20,00 €
ggf. Nr. 7000 VV
Netto
19 % MwSt
Brutto

LG YveN
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pats
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#4

13.10.2017, 10:23

Vielen Dank Adora Belle,
habe mir den § 3 RVG noch mal ganz durchgelesen. Ich dachte erst, da es ein außergerichtliches Verfahres ist würde die 2300 VVRVG genommen.
pats
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#5

13.10.2017, 10:25

Danke YveN,
du hast mir damit sehr geholfen. Kenne mich leider noch nicht besonders in sozialgerichtlichen Angelegenheiten aus. Ich bin für jede Hilfe dankbar!
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Adora Belle
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#6

13.10.2017, 10:29

YveN hat geschrieben:in sozialrechtlichen Angelegenheiten gibt es keinen Gegenstandswert
Das ist so nicht ganz richtig. Es wird immer dann nach Betragsrahmen abgerechnet, wenn ein Versicherter, Leistungsempfänger etc. vertreten wird. Wenn Ihr dagegen z.b. für einen Arbeitgeber tätig werdet, berechnen sich auch im Sozialrecht die Gebühren nach dem Gegenstandswert.
YveN
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#7

13.10.2017, 10:58

Adora Belle hat geschrieben:Das ist so nicht ganz richtig. Es wird immer dann nach Betragsrahmen abgerechnet, wenn ein Versicherter, Leistungsempfänger etc. vertreten wird. Wenn Ihr dagegen z.b. für einen Arbeitgeber tätig werdet, berechnen sich auch im Sozialrecht die Gebühren nach dem Gegenstandswert.
Da hast du vollkommen Recht, da war meine Aussage nur halbwahr gewesen, sorry :patsch
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