Reisekosten Kostenausgleichungsantrag

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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XLadyX
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#1

12.10.2017, 09:25

Guten Morgen,

ich habe hier einen Antrag auf Kostenausgleichung der Gegenseite vorliegen. Die Gegenseite hatte eine Anfahrt zum Gerichtstermin von ca. 5 Stunden. Im Antrag wurden jetzt Fahrtkosten, Übernachtungskosten Hotel, Parkgebühren Hotel, Parkgebühren Gericht sowie für zwei Tage Abwesenheitsgeld geltend gemacht. Der Streitwert der Sache liegt bei 30.659,15 €. Können die wirklich alles geltend gemachen?. Ein Terminsvertreter wäre wahrscheinlich noch teurer geworden.....
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Anahid
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#2

12.10.2017, 09:50

Ein Terminsvertreter ist auch grundsätzlich nicht zu bestellen. Jede Partei hat ein Anrecht darauf, im Termin durch ihren eigenen Anwalt vertreten zu werden. Wenn der Anwalt am Wohnort der Partei ansässig ist, sind die Fahrtkosten auch erstattungsfähig. Wenn der Termin auf morgens angesetzt ist, kann auch nicht verlangt werden, dass der Anwalt mitten in der Nacht losfährt, also muss er einen Tag vorher anreisen. Von daher würde ich jetzt grundsätzlich die Kosten als erstattungsfähig ansehen, wenn die anderen Parameter (Partei am Ort des Anwalts) gegeben sind.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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