Seite 1 von 1

Reisekosten für den Mandanten

Verfasst: 09.10.2017, 09:15
von vctia
Hallo zusammen! :wink1
Wir haben einen Rechtsstreit in Berlin geführt. Zur mündlichen Verhandlung war das persönliche Erscheinen unserer Mandanten angeordnet.

Ich soll jetzt den Kostenfestsetzungsantrag fertig machen und herausfinden ob es eine Möglichkeit gibt wie ich die Reisekosten die unserem Mandanten entstanden sind abrechnen kann?! :kopfkratz
Wir haben für den Termin nämlich einen Unterbevollmächtigten RA beauftragt. Daher würden die Reisekosten nach RVG für uns ja nicht entstehen. Oder könnte ich diese jetzt auch mit in den Kfa für den Mandanten rein nehmen? :-?

Vielen Dank schonmal für eure Hilfe!

Re: Reisekosten für den Mandanten

Verfasst: 09.10.2017, 09:34
von Anahid
Wenn Ihr einen Terminvertreter beauftragt habt, entstehen für Euch keine Reisekosten. Die Reisekosten für den Mandanten sind nach dem JVEG festsetzbar. Dazu findet sich hier über die Forensuche aber mit Sicherheit einiges.