Mahnverfahren Hauptforderung/ streit. Verfahren Zinsen
Verfasst: 02.10.2017, 13:45
Hallo zusammen,
wir haben eine Hauptforderung von 2000 Euro für unseren Mandanten im Wege des Mahnverfahrens geltend gemacht. Der Beklagte hat die HF gezahlt und bezüglich der Zinsen und Kosten Widerspruch eingelegt. Über Kosten und Zinsen ist das streitige Verfahren geführt worden, Urteil erging. Beklagter muss zahlen. Wir haben KFG beantragt.
Nun moniert das Gericht, dass die 3305 VG (Mahnverfahren) und die 1,3 VG (streitiges Verfahren) anzurechnen sind. Es sind doch aber zwei verschiedene Dinge, im Mahnverfahren war die HF 2.000 Euro.
Im streitigen Verfahren werden die Zinsen zur Hauptforderung, dann habe ich doch verschiedene Gegenstände und muss nicht anrechnen? Oder sehe ich das falsch?
Danke für Eure Hilfe.
wir haben eine Hauptforderung von 2000 Euro für unseren Mandanten im Wege des Mahnverfahrens geltend gemacht. Der Beklagte hat die HF gezahlt und bezüglich der Zinsen und Kosten Widerspruch eingelegt. Über Kosten und Zinsen ist das streitige Verfahren geführt worden, Urteil erging. Beklagter muss zahlen. Wir haben KFG beantragt.
Nun moniert das Gericht, dass die 3305 VG (Mahnverfahren) und die 1,3 VG (streitiges Verfahren) anzurechnen sind. Es sind doch aber zwei verschiedene Dinge, im Mahnverfahren war die HF 2.000 Euro.
Im streitigen Verfahren werden die Zinsen zur Hauptforderung, dann habe ich doch verschiedene Gegenstände und muss nicht anrechnen? Oder sehe ich das falsch?
Danke für Eure Hilfe.