KfA gegenüber Mandanten

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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DeniseK
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#1

27.09.2017, 09:04

Hallo ich hab mal eine Frage,

ich steh leider gerade etwas auf dem Schlauch. Ich soll die Kosten gegen unseren eigenen Mandanten festsetzen lassen da unsere Kosten nicht bezahlt wurden. wir waren mit dem Mandanten vor dem Gericht und haben ihn da vertreten, jetzt kann ich ja festsetzen lassen. Stell ich einen normalen KfA mit unserem Mandanten als Gegner und uns als Gläubiger? wenn ja bei welchem Gericht?

ich mach das fast nie :-(

danke schon mal im voraus
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kordula32
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#2

27.09.2017, 09:28

Du mußt den Antrag nach § 11 RVG stellen, wenn Du die Kosten gegen den Mandanten festsetzen sollst.

In dem Rechtsstreit .............. wird beantragt,
- die Kosten gem. § 11 RVG gegen den Auftraggeber festzusetzen. Dieser hat eine dem § 13 RVG entsprechende Berechnung erhalten.
- auszusprechen, dass der festgesetzte Betrag mit 5 % Zinsen über dem Basissatz seit dem Eingang dieses Antrags verzinst wird (§ 104 ZPO).
- dem Unterzeichner eine vollstreckbare Ausfertigung des Festsetzungsbeschlusses zu erteilen.
- den Zeitpunkt der Zustellung zu bescheinigen.

Dann die Rechnung und die Angabe wegen Vorsteuerabzugsberechtigung.
DeniseK
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#3

27.09.2017, 09:32

rubrum belass ich gleich?

vielen dank
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icerose
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#4

27.09.2017, 09:33

richtig, und die Zustellungskosten sollen auch mit festgesetzt werden. Nach meiner Kenntnis sind das 3,50 €. ;)
Ja, das Rubrum bleibt so.
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
DeniseK
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#5

27.09.2017, 09:34

danke
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