Hallo,
wir vertreten einen Mandanten, dessen Bruder hat eine Generalvollmacht der gemeinsamen Mutter und diesem Bruder wurde ein Kontrollbetreuer vor die Nase gesetzt, der unter anderem einen Kaufvertrag (bei dem das Geld bereits an alle Geschwister verteilt wurde) rückabwickeln soll.
Zwei der Geschwister haben Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt.
Unser Mandant nicht. Aber er möchte die 10.000,00 € aus dem Kaufvertrag auch nicht zurückbezahlen (und kanns auch gar nicht...Geld ist ausgegeben )
Wir vertreten diesen Bruder nun gegenüber der Kontrollbetreuerin.
Wie gesagt, Beschwerde haben nur zwei der Geschwister eingelegt. Unser Mandant kam damit zu spät. Wir versuchen jetzt anders zu argumentieren.
Kann ich hier eine Geschäftsgebühr abrechnen? Oder läuft das auch unter Nr. 3500 VV als Beschwerdegebühr?!?
Vielen Dank für eure Rückmeldungen!
Viele Grüße
maka 2