Hebegebühr für fälschliche Überweisung?

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Schildkröte1988
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#1

21.09.2017, 12:21

Hallo an alle,

in einer Angelegenheit hat uns einmal der gegnerische Rechtsanwalt die Forderung bezahlt, aber auch die gegnerische Rechtsschutzversicherung. Das heißt es ist eine Doppelzahlung zustande gekommen. Natürlich möchte der gegnerische Rechtsanwalt das Geld nun zurück.

Die Frage ist, dürfen wir für die Rückzahlung die Hebegebühr mit verlangen bzw. von der Forderung gleich abziehen oder darf man keine Hebegebühr für diese fälschliche Überweisung verlangen?

Über eine kurzfristige Antwort wäre ich sehr dankbar.

Liebe Grüße Mandy
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Anahid
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#2

25.09.2017, 17:45

Hebegebühren können nur vom Mandanten gefordert werden. Der Gegner schuldet diese grundsätzlich nicht. Würde mich interessieren, wie Ihr das dem Mandanten verkaufen wollt.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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