Abrechnung im Vollstreckungsverfahren (Strafrecht)

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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studyrefa_
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#1

19.09.2017, 11:51

Hallo alle zusammen,

ich benötige etwas Hilfe, da ich mich leider im Strafvollstreckungsrecht nicht auskenne.

Folgendes: Die Staatsanwaltschaft hat beantragt, die Strausaussetzung zur Bewährung zu widerrufen wegen einer Vielzahl von Straftaten im Bewährungszeitraum. Daraufhin hat ein Termin zur Anhörung stattgefunden, an welchem unser Mandant allein (also ohne RA) teilgenommen hat.

Achja, wir sind als Pflichtverteidiger beigeordnet.

Nun soll ich einen KFA erstellen.

Meines Erachtens nach fällt dort nur eine 4200 VG an oder?

Vielen Dank schon einmal :wink2
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Adora Belle
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#2

19.09.2017, 11:53

Ihr seid für das Vollstreckungsverfahren beigeordnet worden?
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#3

19.09.2017, 11:56

Adora Belle hat geschrieben:Ihr seid für das Vollstreckungsverfahren beigeordnet worden?
Genau. Habe hier einen Beschluss vorliegen, in dem mein Chef als Verteidiger für das Vollstreckungsverfahren beigeordnet wurde.
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Adora Belle
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#4

19.09.2017, 11:58

Und dann ist der Chef nicht mit zur Anhörung gegangen? Das ist ja schon eher schräg. Ja, in dem Fall ist nur die 4200 angefallen.
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#5

19.09.2017, 12:00

Adora Belle hat geschrieben:Und dann ist der Chef nicht mit zur Anhörung gegangen? Das ist ja schon eher schräg. Ja, in dem Fall ist nur die 4200 angefallen.
Die Hintergründe kenne ich nicht :pfeif aber danke Ihnen auf jeden Fall ! :thx
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