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Gegenstandswert bei Beschwerdeverfahren

Verfasst: 18.09.2017, 08:35
von Tinaho
Hallo,

wir haben Beschwerde gegen einen KfB eingelegt.

Der Streitwert war dort 4.630,90 €.

Nimmt man dann auch den Streitwert für die Abrechnung der Beschwerde? Sorry ich habe das schon seit Jahren nicht mehr abgerechnet.

Vielen Dank für Eure Hilfe

Re: Gegenstandswert bei Beschwerdeverfahren

Verfasst: 18.09.2017, 09:42
von Unicorn
Gegenstandswert ist die Differenz zwischen dem Festgesetzten und dem Gewollten. Im Zweifel kann man den Wert festsetzen lassen.

Re: Gegenstandswert bei Beschwerdeverfahren

Verfasst: 18.09.2017, 12:31
von Tinaho
vielen Dank