Gegenstandswert bei Beschwerdeverfahren
Verfasst: 18.09.2017, 08:35
Hallo,
wir haben Beschwerde gegen einen KfB eingelegt.
Der Streitwert war dort 4.630,90 €.
Nimmt man dann auch den Streitwert für die Abrechnung der Beschwerde? Sorry ich habe das schon seit Jahren nicht mehr abgerechnet.
Vielen Dank für Eure Hilfe
wir haben Beschwerde gegen einen KfB eingelegt.
Der Streitwert war dort 4.630,90 €.
Nimmt man dann auch den Streitwert für die Abrechnung der Beschwerde? Sorry ich habe das schon seit Jahren nicht mehr abgerechnet.
Vielen Dank für Eure Hilfe