KFA/Gerichtskosten??
Verfasst: 16.09.2017, 12:31
Hallo
bin neu im Forum Wiedereinsteigerin in einer Rechtsanwaltskanzlei und schon zwei ,,dicke Fragen " werden bestimmt noch mehr werden und brauche Eure Hilfe. Chefin kam ich solle eine KFA machen und daran denken abzgl. durch VB vom - bereits festgesetzter ..€ zu berücksichtigen. Das mit den Gerichtskosten habe ich noch nicht gemacht. Genügt nicht im KFA der Satz :Es wird beantragt,alle weiter gezahlten Gerichtskosten hinzuzusetzen und den festzusetzenden Betrag verzinslich ab Antragstellung mit 5 % über dem Basiszinssatzfestzusetzen (§ 104 I 2 ZPO) und eine vollstreckbare Ausfertigung des Beschlusses mit dem Vermerk des Zustellungsdatums zu erteilen. Oder wie und wo muss ich diese hinzufügen Habe im Forum schon recherchiert aber für mich so keine richtige Antwordt gefunden.
KFA Antrag KFA Mahnverfahren, Aufforderungsschreiben, MB , Vollstreckungsbescheid. Gegner Widerspruch. Mdt zahlt Gerichtskostenvorschuss. unsere Begrndung zu verwerfen da der Einspruch zu spät eingegangen ist . Anschließend Schreiben vom AG : es wird erwogen den Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid durch Urteil, welches keiner mündlichen Verhandlung bedarf, als unzulässig zu verwerfen weil er nicht fristgerecht eingelegt worden ist. Anschließen Urteil gem. 341 ZPO : Streitwertfestsetzung , Der Einspruch des Beklagten gegen den VB wird als unzulässig verworfen. Der Beklagte trägt auch die weitern die Kosten des Rechtsstreits. Der Einspruch war zu verwerfen da er nicht fristgerecht eingelegt wurde.
Nun habe ich 2 KFa´s erstellt welcher wäre richtig und wie ob.beschrieben setze ich die Berechnung der Gerichtskosten ein.
1,0 Verfahrensgebühr, Antrag auf Erlass Mahnbescheid § 13 RVG, Nr. 3305 VV RVG
0,65 Anrechnung Geschäftsgebühr Nr. 2300 VV RVG gem. Vorbem. 3 IV VV RVG Wert
0,5 Verfahrensgebühr, Antrag auf Erlass Vollstreckungsbescheid § 13 RVG, Nr. 3308 VV RVG
1,3 Verfahrensgebühr § 13 RVG, Nr. 3100 VV RVG
Anrechnung gem. Nr. 3305 Satz 2 VV RVG 1,0 aus Wert
- Pauschale Nr. 7002 VV RVG in Höhe von 20,00 € bleibt bestehen. -
Zwischensumme der Gebührenpositionen
Pauschale für Post und Telekommunikation Nr. 7002 VV RVG
Zwischensumme netto
19 % Mehrwertsteuer Nr. 7008 VV RVG
vorgelegte Gerichtskosten Mandant .......
Gesamtsumme
abzgl. durch VB vom bereits festgesetzter € ???
oder diesen KFA ??
1,3 Verfahrensgebühr § 13 RVG, Nr. 3100 VV RVG
Anrechnung gem. Nr. 3305 Satz 2 VV RVG 1,0 aus Wert
- Pauschale Nr. 7002 VV RVG in Höhe von 20,00 € bleibt bestehen. -
Zwischensumme der Gebührenpositionen
Pauschale für Post und Telekommunikation Nr. 7002 VV RVG
Zwischensumme netto
19 % Mehrwertsteuer Nr. 7008 VV RVG
Gesamtsumme
Meine 2. Fage??
Kostenfestsetzungsantrag oder Kostenausgleichsantrag? 104 ZPO oder 126 ZPO ??? ich arbeite mit Ra- micro unter PKH ??( wie gesagt bin leider schon etwas länger raus versuche mich aber ,,wiederzufinden") und ob meine Berechnung der Gebühren so richtig sind?
Gerichtliches Verfahren in einer Mietsache wg. Kündigung. Es fand eine Verhandlung statt. Mdt bekam PKH bewilligt. Im Urteil hieß es: der Streitwert für das Verfahren wird auf 3.720,00 € festgesetzt. Der Streitwert für den Vergleich auf 4.720,00 (3.720,00+1000.00) Eur. festgesetzt. Der Beklagten wird auch für den Vergleich ratenfreie PKH bewilligt.
ich arbeite mir Ra-miicro wird
Gegenstandswert: 3.720,00 € 327,60 €
Gegenstandswert: 1.000,00 €
0,8 Verfahrensgebühr, Protokollierung einer Einigung § 13 RVG, Nr. 3101 Nrn. 2, 3100 VV RVG 64,00 €
- Obergrenze § 15 Abs. 3 RVG 1,3 aus Wert 4.720,00 € berücksichtigt -
Gegenstandswert: 4.720,00 €
1,2 Terminsgebühr § 13 RVG, Nr. 3104 VV RVG 363,60 €
Gegenstandswert: 3.720,00 €
1,0 Einigungsgebühr, gerichtliches Verfahren § 13 RVG, Nrn. 1003, 1000 VV RVG 252,00 €
Gegenstandswert: 1.000,00 €
1,5 Einigungsgebühr § 13 RVG, Nr. 1000 VV RVG 120,00 €
- Obergrenze § 15 Abs. 3 RVG 1,5 aus Wert 4.720,00 € berücksichtigt -
Zwischensumme der Gebührenpositionen 1.127,20 €
Pauschale für Post und Telekommunikation Nr. 7002 VV RVG 20,00 €
Zwischensumme netto 1.147,20 €
19 % Mehrwertsteuer Nr. 7008 VV RVG 217,97 €
Gesamtsumme 1.365,17 €
bin neu im Forum Wiedereinsteigerin in einer Rechtsanwaltskanzlei und schon zwei ,,dicke Fragen " werden bestimmt noch mehr werden und brauche Eure Hilfe. Chefin kam ich solle eine KFA machen und daran denken abzgl. durch VB vom - bereits festgesetzter ..€ zu berücksichtigen. Das mit den Gerichtskosten habe ich noch nicht gemacht. Genügt nicht im KFA der Satz :Es wird beantragt,alle weiter gezahlten Gerichtskosten hinzuzusetzen und den festzusetzenden Betrag verzinslich ab Antragstellung mit 5 % über dem Basiszinssatzfestzusetzen (§ 104 I 2 ZPO) und eine vollstreckbare Ausfertigung des Beschlusses mit dem Vermerk des Zustellungsdatums zu erteilen. Oder wie und wo muss ich diese hinzufügen Habe im Forum schon recherchiert aber für mich so keine richtige Antwordt gefunden.
KFA Antrag KFA Mahnverfahren, Aufforderungsschreiben, MB , Vollstreckungsbescheid. Gegner Widerspruch. Mdt zahlt Gerichtskostenvorschuss. unsere Begrndung zu verwerfen da der Einspruch zu spät eingegangen ist . Anschließend Schreiben vom AG : es wird erwogen den Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid durch Urteil, welches keiner mündlichen Verhandlung bedarf, als unzulässig zu verwerfen weil er nicht fristgerecht eingelegt worden ist. Anschließen Urteil gem. 341 ZPO : Streitwertfestsetzung , Der Einspruch des Beklagten gegen den VB wird als unzulässig verworfen. Der Beklagte trägt auch die weitern die Kosten des Rechtsstreits. Der Einspruch war zu verwerfen da er nicht fristgerecht eingelegt wurde.
Nun habe ich 2 KFa´s erstellt welcher wäre richtig und wie ob.beschrieben setze ich die Berechnung der Gerichtskosten ein.
1,0 Verfahrensgebühr, Antrag auf Erlass Mahnbescheid § 13 RVG, Nr. 3305 VV RVG
0,65 Anrechnung Geschäftsgebühr Nr. 2300 VV RVG gem. Vorbem. 3 IV VV RVG Wert
0,5 Verfahrensgebühr, Antrag auf Erlass Vollstreckungsbescheid § 13 RVG, Nr. 3308 VV RVG
1,3 Verfahrensgebühr § 13 RVG, Nr. 3100 VV RVG
Anrechnung gem. Nr. 3305 Satz 2 VV RVG 1,0 aus Wert
- Pauschale Nr. 7002 VV RVG in Höhe von 20,00 € bleibt bestehen. -
Zwischensumme der Gebührenpositionen
Pauschale für Post und Telekommunikation Nr. 7002 VV RVG
Zwischensumme netto
19 % Mehrwertsteuer Nr. 7008 VV RVG
vorgelegte Gerichtskosten Mandant .......
Gesamtsumme
abzgl. durch VB vom bereits festgesetzter € ???
oder diesen KFA ??
1,3 Verfahrensgebühr § 13 RVG, Nr. 3100 VV RVG
Anrechnung gem. Nr. 3305 Satz 2 VV RVG 1,0 aus Wert
- Pauschale Nr. 7002 VV RVG in Höhe von 20,00 € bleibt bestehen. -
Zwischensumme der Gebührenpositionen
Pauschale für Post und Telekommunikation Nr. 7002 VV RVG
Zwischensumme netto
19 % Mehrwertsteuer Nr. 7008 VV RVG
Gesamtsumme
Meine 2. Fage??
Kostenfestsetzungsantrag oder Kostenausgleichsantrag? 104 ZPO oder 126 ZPO ??? ich arbeite mit Ra- micro unter PKH ??( wie gesagt bin leider schon etwas länger raus versuche mich aber ,,wiederzufinden") und ob meine Berechnung der Gebühren so richtig sind?
Gerichtliches Verfahren in einer Mietsache wg. Kündigung. Es fand eine Verhandlung statt. Mdt bekam PKH bewilligt. Im Urteil hieß es: der Streitwert für das Verfahren wird auf 3.720,00 € festgesetzt. Der Streitwert für den Vergleich auf 4.720,00 (3.720,00+1000.00) Eur. festgesetzt. Der Beklagten wird auch für den Vergleich ratenfreie PKH bewilligt.
ich arbeite mir Ra-miicro wird
Gegenstandswert: 3.720,00 € 327,60 €
Gegenstandswert: 1.000,00 €
0,8 Verfahrensgebühr, Protokollierung einer Einigung § 13 RVG, Nr. 3101 Nrn. 2, 3100 VV RVG 64,00 €
- Obergrenze § 15 Abs. 3 RVG 1,3 aus Wert 4.720,00 € berücksichtigt -
Gegenstandswert: 4.720,00 €
1,2 Terminsgebühr § 13 RVG, Nr. 3104 VV RVG 363,60 €
Gegenstandswert: 3.720,00 €
1,0 Einigungsgebühr, gerichtliches Verfahren § 13 RVG, Nrn. 1003, 1000 VV RVG 252,00 €
Gegenstandswert: 1.000,00 €
1,5 Einigungsgebühr § 13 RVG, Nr. 1000 VV RVG 120,00 €
- Obergrenze § 15 Abs. 3 RVG 1,5 aus Wert 4.720,00 € berücksichtigt -
Zwischensumme der Gebührenpositionen 1.127,20 €
Pauschale für Post und Telekommunikation Nr. 7002 VV RVG 20,00 €
Zwischensumme netto 1.147,20 €
19 % Mehrwertsteuer Nr. 7008 VV RVG 217,97 €
Gesamtsumme 1.365,17 €