Abrechnung Verfahren Sozialgericht

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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*Refa*
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#1

15.09.2017, 09:16

Nachdem ich das so selten auf dem Tisch habe, stehe ich "immer wieder" (so oft isses ja nicht) auf dem Schlauch, ob ich Betragsrahmengebühren und streitwertabhängige Gebühren abrechnen muss.

Verfahren vor dem Sozialgericht
Klage gegen die Bundesagentur für Arbeit auf 1. Aufhebung eines Sperrzeitbescheides und 2. entsprechende Abänderung des Bewilligungsbescheides und Leistung von Arbeitslosengeld.

Ich hätte jetzt auf Betragsrahmengebühren getippt. Aber hier gibt es doch bestimmt welche, die das öfter machen und es genau wissen :-)

Danke euch!
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Adora Belle
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#2

15.09.2017, 11:07

Immer wenn Ihr Versicherte, Leistungsempfänger etc., also "Betroffene" vertretet, rechnet Ihr nach Betragsrahmen ab. Nachlesen kannst Du das in §3 RVG.
*Refa*
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#3

15.09.2017, 11:12

Danke :-)
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