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Antrag auf Abarbeiten einer Geldstrafe im Strafverfahren

Verfasst: 11.09.2017, 11:55
von unkunkel
Wir wurden vom Mandanten beauftragt, für ihn zu beantragen, dass er eine gegen im in einem Strafverfahren festgesetzte Geldstrafe abarbeiten darf. Wie rechne ich das ab?

Mein Tipp ist Nr. 4302 Nr. 2 VV RVG. Oder? So richtig mit der Kommentierung im Burhoff stimmt es nämlich nicht überein.. :-?

Re: Antrag auf Abarbeiten einer Geldstrafe im Strafverfahren

Verfasst: 11.09.2017, 11:57
von Adora Belle
Ja, würde ich als Einzeltätigkeit abrechnen. Wobei ich mich immer frage, wieso der Mandant den Antrag nicht selbst stellt, wenn das Geld so knapp ist.