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Einigungsgebühr bei Einigung über Versicherungslaufzeit

Verfasst: 07.09.2017, 15:31
von StarsinEyes
Hallo Ihr Lieben,

ich habe mal wieder eine, vll. etwas blöde, Frage. Es geht um Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Hier haben wir uns mit der Versicherung auf eine Einmalzahlung von € 100.000,00 geeinigt und das ganze für die gesamte Lauftzeit des Versicherungsvertrages. Dass sich der Gegenstandswert für die Geschäftsgebühr aus dem 3,5 Jahreswert ergibt (§ 9 ZPO) ist mir klar. Die Frage ist, ob die Einigungsgebühr aus lediglich € 100.000,00 oder eben aus € 470.000,00 bezogen auf die Versicherunglsiestungen bis Versicherungsablauf abgerechnet wird. Wir sind ja eigentlich der Meinung, dass es, da die Einigung die komplette restliche Laufzeit betrifft, aus den € 470.000,00 berechnet werden muss. Die Versicherung behauptet nämlich, dass die Einigungsgebühr lediglich aus den € 100.000,00 zu berechnen wäre.

Was ist da Eure Meinung?

Re: Einigungsgebühr bei Einigung über Versicherungslaufzeit

Verfasst: 07.09.2017, 17:36
von Anahid
In Unfallsachen wird auch grundsätzlich von den Versicherern eine EG nur aus dem Zahlbetrag des Vergleichs gezahlt. Ich weiß allerdings nicht, ob es da im Versicherungsrecht grundsätzlich eine entsprechende Regelung gibt.