Einigungsgebühr bei Einigung über Versicherungslaufzeit

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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StarsinEyes
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#1

07.09.2017, 15:31

Hallo Ihr Lieben,

ich habe mal wieder eine, vll. etwas blöde, Frage. Es geht um Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Hier haben wir uns mit der Versicherung auf eine Einmalzahlung von € 100.000,00 geeinigt und das ganze für die gesamte Lauftzeit des Versicherungsvertrages. Dass sich der Gegenstandswert für die Geschäftsgebühr aus dem 3,5 Jahreswert ergibt (§ 9 ZPO) ist mir klar. Die Frage ist, ob die Einigungsgebühr aus lediglich € 100.000,00 oder eben aus € 470.000,00 bezogen auf die Versicherunglsiestungen bis Versicherungsablauf abgerechnet wird. Wir sind ja eigentlich der Meinung, dass es, da die Einigung die komplette restliche Laufzeit betrifft, aus den € 470.000,00 berechnet werden muss. Die Versicherung behauptet nämlich, dass die Einigungsgebühr lediglich aus den € 100.000,00 zu berechnen wäre.

Was ist da Eure Meinung?
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Anahid
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#2

07.09.2017, 17:36

In Unfallsachen wird auch grundsätzlich von den Versicherern eine EG nur aus dem Zahlbetrag des Vergleichs gezahlt. Ich weiß allerdings nicht, ob es da im Versicherungsrecht grundsätzlich eine entsprechende Regelung gibt.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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