Verbund in Strafsachen

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
Antworten
laurasameh
Forenfachkraft
Beiträge: 169
Registriert: 01.12.2008, 15:12
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: a-jur
Wohnort: Berlin
Kontaktdaten:

#1

06.09.2017, 14:24

Hallo,

ich habe mal die ein oder andere Frage bezüglich einer Abrechnung.

Wir haben 26 Strafverfahren einer Mandantin. Einig davon sind zuerst in Berlin anhängig geworden, bis das Landgericht Leipzig (dort waren auch einige Sachen anhängig) sämtliche Verfahren miteinander verbunden und auch die Verfahren aus Berlin mit übernommen hat.

Ich habe jetzt diese 26 Akten zur Abrechnung vorliegen.

Frage: Die Grundgebühren und Verfahrensgebühren (sowie Vorverfahrensgebühren), die bis zum Verbund entstanden sind, rechne ich doch in jeder Akte einzeln ab.? Welches Gericht ist denn dafür zuständig? Das Gericht z.B. in Berlin, welches bis vor dem Verbund zuständig war, oder das LG Leipzig?

Danke für eure Hilfe im Voraus.
Benutzeravatar
Adora Belle
Golembefreierin mit Herz
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14409
Registriert: 14.03.2008, 14:17
Beruf: RAin

#2

06.09.2017, 15:15

Leipzig ist für alles zuständig, wenn es erstinstanzlich (auch) dort behandelt wurde.
laurasameh
Forenfachkraft
Beiträge: 169
Registriert: 01.12.2008, 15:12
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: a-jur
Wohnort: Berlin
Kontaktdaten:

#3

08.09.2017, 09:33

Also wenn z.B. Anklage vom AG Leipzig erhoben wurde, später aber das Verfahren zum LG Leipzig verbunden wurde, rechne ich die GG und die Verfahrensgebühr beim LG Leipzig, aber zum Aktenzeichen beim AG Leipzig ab? Ich habe das Gefühl hier an einer Doktorarbeit zu sitzen bei diesen 26 Akten ...

Wenn sofort nach Anklageerhebung die Verbindung stattfindet, entsteht dann eine gesonderte Verfahrensgebühr oder nur die im Verbund?
Benutzeravatar
Adora Belle
Golembefreierin mit Herz
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14409
Registriert: 14.03.2008, 14:17
Beruf: RAin

#4

10.09.2017, 11:21

Kommt drauf an, ob Ihr vor der Verbindung überhaupt tätig wart.
laurasameh
Forenfachkraft
Beiträge: 169
Registriert: 01.12.2008, 15:12
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: a-jur
Wohnort: Berlin
Kontaktdaten:

#5

11.09.2017, 14:02

Bei vielen Verfahren wurde die Anklageschrift z.B. Anfang Mai zugestellt und Ende Mai wurden die Verfahren verbunden. Entsteht denn für solche Verfahren die Grundgebühr für jedes extra? Die Verfahrensgebühr würde ich im Verbundverfahren einmal (für solche Verfahren) abrechnen.
Benutzeravatar
Adora Belle
Golembefreierin mit Herz
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14409
Registriert: 14.03.2008, 14:17
Beruf: RAin

#6

11.09.2017, 14:18

GG und VG entstehen gleichzeitig. Wenn die Anklage an Euch zugestellt wurde, und das sozusagen Eure erste Tätigkeit im Verfahren ist, dann sind 4100 und 4106 bei Euch vor Verbindung entstanden.
laurasameh
Forenfachkraft
Beiträge: 169
Registriert: 01.12.2008, 15:12
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: a-jur
Wohnort: Berlin
Kontaktdaten:

#7

11.09.2017, 14:30

Ah okay, das hilft mir schon enorm weiter. Vielen Dank
Antworten