Hallo,
ich habe mal die ein oder andere Frage bezüglich einer Abrechnung.
Wir haben 26 Strafverfahren einer Mandantin. Einig davon sind zuerst in Berlin anhängig geworden, bis das Landgericht Leipzig (dort waren auch einige Sachen anhängig) sämtliche Verfahren miteinander verbunden und auch die Verfahren aus Berlin mit übernommen hat.
Ich habe jetzt diese 26 Akten zur Abrechnung vorliegen.
Frage: Die Grundgebühren und Verfahrensgebühren (sowie Vorverfahrensgebühren), die bis zum Verbund entstanden sind, rechne ich doch in jeder Akte einzeln ab.? Welches Gericht ist denn dafür zuständig? Das Gericht z.B. in Berlin, welches bis vor dem Verbund zuständig war, oder das LG Leipzig?
Danke für eure Hilfe im Voraus.
Verbund in Strafsachen
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Leipzig ist für alles zuständig, wenn es erstinstanzlich (auch) dort behandelt wurde.
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Also wenn z.B. Anklage vom AG Leipzig erhoben wurde, später aber das Verfahren zum LG Leipzig verbunden wurde, rechne ich die GG und die Verfahrensgebühr beim LG Leipzig, aber zum Aktenzeichen beim AG Leipzig ab? Ich habe das Gefühl hier an einer Doktorarbeit zu sitzen bei diesen 26 Akten ...
Wenn sofort nach Anklageerhebung die Verbindung stattfindet, entsteht dann eine gesonderte Verfahrensgebühr oder nur die im Verbund?
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Kommt drauf an, ob Ihr vor der Verbindung überhaupt tätig wart.
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Bei vielen Verfahren wurde die Anklageschrift z.B. Anfang Mai zugestellt und Ende Mai wurden die Verfahren verbunden. Entsteht denn für solche Verfahren die Grundgebühr für jedes extra? Die Verfahrensgebühr würde ich im Verbundverfahren einmal (für solche Verfahren) abrechnen.
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GG und VG entstehen gleichzeitig. Wenn die Anklage an Euch zugestellt wurde, und das sozusagen Eure erste Tätigkeit im Verfahren ist, dann sind 4100 und 4106 bei Euch vor Verbindung entstanden.
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Ah okay, das hilft mir schon enorm weiter. Vielen Dank