Anteiliger Vorsteuerabzug Gegenseite bei Kostenfestsetzung
Verfasst: 06.09.2017, 10:11
Ich bin gerade verblüfft und ratlos:
Die Gegenseite beantragt jetzt in einem Kostenfestsetzungsverfahren aus 2016 die Nachfestsetzung anteiliger Mehrwertsteuer:
Die Beklagte war im Jahr 2016 zu 8,68 zum Vorsteuerabzug berechtigt, so dass die Festsetzung der restlichen 91,32 % im Verhätnis zu den gesamten 19 % MwSt. auf die angefallenen Kosten beantragt wird.
Hattet ihr so etwas schon einmal? Habe leider bisher keine Rechtsprechung o.ä. gefunden.
Unserem Mandanten würde diese unerwartete Belastung durch die weitere Festsetzung ziemlich zusetzen.
Die Gegenseite beantragt jetzt in einem Kostenfestsetzungsverfahren aus 2016 die Nachfestsetzung anteiliger Mehrwertsteuer:
Die Beklagte war im Jahr 2016 zu 8,68 zum Vorsteuerabzug berechtigt, so dass die Festsetzung der restlichen 91,32 % im Verhätnis zu den gesamten 19 % MwSt. auf die angefallenen Kosten beantragt wird.
Hattet ihr so etwas schon einmal? Habe leider bisher keine Rechtsprechung o.ä. gefunden.
Unserem Mandanten würde diese unerwartete Belastung durch die weitere Festsetzung ziemlich zusetzen.