Anteiliger Vorsteuerabzug Gegenseite bei Kostenfestsetzung

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Tina112
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#1

06.09.2017, 10:11

Ich bin gerade verblüfft und ratlos:

Die Gegenseite beantragt jetzt in einem Kostenfestsetzungsverfahren aus 2016 die Nachfestsetzung anteiliger Mehrwertsteuer:

Die Beklagte war im Jahr 2016 zu 8,68 zum Vorsteuerabzug berechtigt, so dass die Festsetzung der restlichen 91,32 % im Verhätnis zu den gesamten 19 % MwSt. auf die angefallenen Kosten beantragt wird.

Hattet ihr so etwas schon einmal? Habe leider bisher keine Rechtsprechung o.ä. gefunden.

Unserem Mandanten würde diese unerwartete Belastung durch die weitere Festsetzung ziemlich zusetzen.
Liebe Grüße

Tina

Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie gerne behalten. :-)
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Anahid
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#2

06.09.2017, 11:08

Ja, es gibt so komische Vorsteuerabzugsberechtigungen. Zum Beispiel in der Landwirtschaft. Da liegt die auch bei 10,7 % oder so. Und der Rest ist natürlich festsetzungsfähig. Die Gegenseite hat doch bestimmt irgendwie eine Bestätigung des Steuerberaters oder so beigelegt, oder?
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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Tina112
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#3

06.09.2017, 12:27

Naja, die Anwälte haben eine Mitteilung der eigenen Partei (größeres Unternehmen) eingereicht. Könnte man als dürftig ansehen.
Ich denke auch, dass der Ansatz grundsätzlich in Ordnung ist, aber so einen Antrag hab ich in meinen fünfzehn Jahren echt noch nie auf dem Tisch gehabt.
Danke erst einmal.
Liebe Grüße

Tina

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