Streitwert Scheidungsfolgenvereinbarung Änderung Güterstand

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Tigerle
...ist hier unabkömmlich !
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#1

06.09.2017, 08:43

Ich stehe gerade auf dem Schlauch, welchen Streitwert kann ich denn nehmen, wenn in einer Trennungsfolgenvereinbarung der Güterstand von Zugewinngemeinschaft auf Gütertrennung geändert wurde? Kann ich hier wie im Notariat das Reinvermögen in Ansatz bringen?
Krümelkekse
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#2

14.07.2022, 12:00

Ich habe ebenfalls eine solches Anliegen: Auseinandersetzung einer Miteigentümergemeinschaft mit Trennungsfolgenvereinbarung.
- Übertrag Miteigentum 1/2 von Mann auf Frau (35.000,00 €)
- Schuldübernahme eingetragenes Grundpfandrecht (12.500,00 €)
- ÄNderung gesetzlicher Güterstand zu Gütertrennung
- Aussschluss Versorgungsausgleich (zur Vorbereitung auf Scheidungsverf.)
- Verzicht auf Unterhalt nach Ehescheidung

Bin mir über den Streitwert auch sehr unsicher und würde eure Hilfe benötigen.

Dankeschön
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