Gebühren Beschwerde Durchsuchungsbeschluss

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
Antworten
Jennox
Forenfachkraft
Beiträge: 134
Registriert: 21.10.2009, 14:27
Beruf: ReFa
Software: ReNoStar
Wohnort: Dresden

#1

05.09.2017, 16:06

Schönen guten Tag ihr lieben,

ich hab nicht wirklich viel mit ZV am Hut und steh hier total auf der Leitung :-(
Wir haben sofortige Beschwerde gegen einen Durchsuchungsbeschluss eingelegt.....dieser wurde nicht abgeholfen und das Verfahren wurde sodann an das LG - Zivilabteilung - zur Entscheidung.
Ich rechne doch jetzt hier eine 0,3 Gebühr Nr. 3309 ab oder sehe ich das gerade falsch. Oder erhalten wir hier noch mehr Gebühren aufgrund der Weitergabe ans LG? :-?

LG und vielen Dank schon mal (ich weiß.....nicht gerade die hellste Frage)
Benutzeravatar
icerose
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 12499
Registriert: 04.06.2007, 16:57
Beruf: ReNoFa (tätig als ReFa)
Software: Advoware
Wohnort: mein Büro in Berlin

#2

06.09.2017, 09:44

Sofern ihr wirklich nur Beschwerde eingelegt habt (also sonst nichts in der Sache getan habt), ist hier meiner Meinung nach eine 0,5 VG nach Nr. 3500 VV RVG abzurechnen. Mehr aber auch nicht.
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
Antworten