Abrechnung Verwaltungssache
Verfasst: 31.08.2017, 14:29
Liebe Alle,
ich habe die Kanzlei gewechselt und von Verwaltungsrecht keine Ahnung. Hier wird auch zu 99 % über Zeithonorar abgerechnet. Nun möchte der Mandant jedoch wissen, wieviel es nach dem RVG kosten würde.
Zum einen habe ich einen Vorbescheid gemäß § 75 BbgB0 gegen den wir Widerspruch eingelegt haben. Es geht um die Errichtung von 3 Reihenhäusern mit insgesamt 14 Wohneinheiten, Größe ca. 950 m2.
Des Weiteren habe ich für das gleiche Grundstück eine Ordnungsverfügung der Stadt gegen das wir ebenfalls Widerspruch eingelegt haben.
Sind das jetzt komplett zwei unterschiedliche Verfahren, weil es sich hier gegen unterschiedliche Bescheide richtet?
Dann würde hier auch keine Anrechnung der zwei Geschäftsgebühren vorgenommen werden.
Wie ist hier der Gegenstandswert anzusetzen?
Vorschlag:
Widerspruch Bauvorbescheid
GW: ??
1,3 GG VV RVG
zzgl. Auslagen und Umsatzsteuer
Widespruch Ordnungsverfügung
1,3 GG VV RVG
zzgl. Auslagen und Umsatzsteuer
Bislang waren wir nur in den Widerspruchsverfahren tätig.
Danke!
renofix
ich habe die Kanzlei gewechselt und von Verwaltungsrecht keine Ahnung. Hier wird auch zu 99 % über Zeithonorar abgerechnet. Nun möchte der Mandant jedoch wissen, wieviel es nach dem RVG kosten würde.
Zum einen habe ich einen Vorbescheid gemäß § 75 BbgB0 gegen den wir Widerspruch eingelegt haben. Es geht um die Errichtung von 3 Reihenhäusern mit insgesamt 14 Wohneinheiten, Größe ca. 950 m2.
Des Weiteren habe ich für das gleiche Grundstück eine Ordnungsverfügung der Stadt gegen das wir ebenfalls Widerspruch eingelegt haben.
Sind das jetzt komplett zwei unterschiedliche Verfahren, weil es sich hier gegen unterschiedliche Bescheide richtet?
Dann würde hier auch keine Anrechnung der zwei Geschäftsgebühren vorgenommen werden.
Wie ist hier der Gegenstandswert anzusetzen?
Vorschlag:
Widerspruch Bauvorbescheid
GW: ??
1,3 GG VV RVG
zzgl. Auslagen und Umsatzsteuer
Widespruch Ordnungsverfügung
1,3 GG VV RVG
zzgl. Auslagen und Umsatzsteuer
Bislang waren wir nur in den Widerspruchsverfahren tätig.
Danke!
renofix