Abrechnung Verwaltungssache

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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renofix
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#1

31.08.2017, 14:29

Liebe Alle,

ich habe die Kanzlei gewechselt und von Verwaltungsrecht keine Ahnung. Hier wird auch zu 99 % über Zeithonorar abgerechnet. Nun möchte der Mandant jedoch wissen, wieviel es nach dem RVG kosten würde.

Zum einen habe ich einen Vorbescheid gemäß § 75 BbgB0 gegen den wir Widerspruch eingelegt haben. Es geht um die Errichtung von 3 Reihenhäusern mit insgesamt 14 Wohneinheiten, Größe ca. 950 m2.
Des Weiteren habe ich für das gleiche Grundstück eine Ordnungsverfügung der Stadt gegen das wir ebenfalls Widerspruch eingelegt haben.

Sind das jetzt komplett zwei unterschiedliche Verfahren, weil es sich hier gegen unterschiedliche Bescheide richtet?
Dann würde hier auch keine Anrechnung der zwei Geschäftsgebühren vorgenommen werden.

Wie ist hier der Gegenstandswert anzusetzen?

Vorschlag:

Widerspruch Bauvorbescheid
GW: ??
1,3 GG VV RVG
zzgl. Auslagen und Umsatzsteuer

Widespruch Ordnungsverfügung
1,3 GG VV RVG
zzgl. Auslagen und Umsatzsteuer

Bislang waren wir nur in den Widerspruchsverfahren tätig.

Danke!

renofix
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#2

31.08.2017, 20:17

Kann keiner helfen? Bezüglich des Gegenstandswertes habe ich mir den Streitwertkatalog angeschaut.
Beim Gegenstandswert bzgl. der Ordnungsverfügung habe ich keine Ahnung.

Wichtig wäre mir hier zu wissen, ob es zwei getrennte Abrechnungen wären, weil es zwei unterschiedliche Bescheide/Verfügungen sind, jedoch das gleiche Grundstück betrifft. Oder handelt es sich um eine Angelegenheit (Erteilung Bauvorbescheid und dazu muss die Ordnungsverfügung bereinigt werden???) und ich rechne hier zwei Geschäftsgebühren mit Anrechnung ab?

Bitte, bitte - ich muss das morgen mit meinem Chef besprechen.

Danke! :thx
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#3

01.09.2017, 11:33

Hat sich erledigt. Es sind zwei getrennte Verwaltungsvorgänge.
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