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Kostenfestsetzungsverfahren: 1 Kläger / 4 Beklagte

Verfasst: 31.08.2017, 12:15
von WonWon
Hallo alle Zusammen,

ich habe gerade so ein Brett im Kopf und würde mich gerne mit euch darüber austauschen.
Folgender Sachverhalt:

Ich habe eine Streitwertfestsetzung für das gesamte Verfahren für den Beklagten zu 1) 286.598,36 und für die Beklagten von 2) bis 4) eine Streitwertfestsetzung iHv. 72.480,71 €.

Wir vertreten die Beklagten (alle 4) und auf der Klägerseite gibt es nur einen Kläger.

Nun läuft das Kostenausgleichsverfahren und ich habe nun den Kostenantrag von der Klägerseite bekommen:

Dieser beantragt eine "ganz normale Abrechnung" mit allen Gebühren aus dem Streitwert iHv 286.598,36 € für den Beklagten zu 1) und dann noch eine eine zweite Abrechnung für die Beklagten von 2) bis 4) über den geminderten Streitwert iHv 72.480,71 € auch angesetzt mit allen Gebühren.

So und nun meine Fragen:
Ich bin gerade total verwirrt die Klägerseite kann doch "nur" für den Kläger eine Abrechnung erstellen über den Streitwert iHv 286.598,36 € oder? Er vertritt ja auch nur den einen Kläger.

Dann meine zweite Frage:
Liege ich richtig, dass ich bei meiner Abrechnung die Gebühren aus dem Streitwert in Höhe von 286.598,36 € für den Beklagten zu 1) abrechne und für die weiteren drei Beklagten die Erhöhungsgebühr jeweils von 0,3 in Höhe von 72.48,71 € in Ansatz bringe... ?

Ich hoffe, dass Ganze war jetzt nich so wirr... Die Gegenseite hat mich total aus dem Konzept gebracht.. Könnt ihr mir helfen?
VG
WonWon

Re: Kostenfestsetzungsverfahren: 1 Kläger / 4 Beklagte

Verfasst: 31.08.2017, 13:34
von Adora Belle
Sind die Beklagten Gesamtschuldner?

Re: Kostenfestsetzungsverfahren: 1 Kläger / 4 Beklagte

Verfasst: 31.08.2017, 13:58
von WonWon
Der Beklagte zu 1) wird verurteilt, 286,598,36 € zu zahlen
Und: Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt 72.480,71 € zu bezahlen.

Re: Kostenfestsetzungsverfahren: 1 Kläger / 4 Beklagte

Verfasst: 31.08.2017, 14:02
von WonWon
Sorry, die Beklagte zu 1) wird verurteilt 214.117,65 € zu zahlen...

Die 286.598,36 @ sind also der Gesamtbetrag aus den beiden Anträgen...

Re: Kostenfestsetzungsverfahren: 1 Kläger / 4 Beklagte

Verfasst: 31.08.2017, 14:12
von icerose
WonWon hat geschrieben:Die 286.598,36 @ sind also der Gesamtbetrag aus den beiden Anträgen...
womit dann klar sein dürfte, dass der Kläger die Gebühren nur einmal bekommt, und zwar aus 286.598,36 €. Die weiteren Beklagten interessieren Abrechnungstechnisch den Klägervertreter gar nicht. Wie kommt der nur darauf? :kopfkratz
WonWon hat geschrieben:Liege ich richtig, dass ich bei meiner Abrechnung die Gebühren aus dem Streitwert in Höhe von 286.598,36 € für den Beklagten zu 1) abrechne und für die weiteren drei Beklagten die Erhöhungsgebühr jeweils von 0,3 in Höhe von 72.48,71 € in Ansatz bringe... ?
Ich meine ja.

Re: Kostenfestsetzungsverfahren: 1 Kläger / 4 Beklagte

Verfasst: 31.08.2017, 14:14
von Anahid
Wenn die Gegenseite den Kläger vertreten hat, liegt ein Fall des § 22 Abs. 1 RVG vor. Die Gebühren des Klägervertreters berechnen sich aus dem zusammengerechneten Streitwert und somit aus 286.598,36 €.

Deine Gebühren für den Beklagten zu 1) berechnen sich nur aus einem Streitwert von 214.117,65 €.

Re: Kostenfestsetzungsverfahren: 1 Kläger / 4 Beklagte

Verfasst: 31.08.2017, 14:19
von icerose
danke, Ana. Hab ich doch was übersehen. :patsch

Re: Kostenfestsetzungsverfahren: 1 Kläger / 4 Beklagte

Verfasst: 31.08.2017, 14:43
von WonWon
Vielen Dank für die schnellen Antworten...

Sprich, der Klägervertreter macht an "Schmarrn", so wie ich es schon selbst eigentlich vermutet hatte.

Und zu meiner Abrechnung:
Dann lag ich da falsch, sprich ich nehme für meine ganz "normale" Abrechnung Verfgeb., Termingeb. und Einigungsgeb. den Streitwert 214.117,65 Eur - auch wenn die Streitwertfestsetzung besagt, dass für den Beklagten zu 1) der Streitwert für 286.598,36 € festgesetzt wurde?
Und mache meine Erhöhungsgebühr für die drei anderen Beklagten aus dem Streitwert von 72.480,71 €?

Re: Kostenfestsetzungsverfahren: 1 Kläger / 4 Beklagte

Verfasst: 31.08.2017, 14:50
von Adora Belle
Muss B1 nur die 210.000 zahlen, oder auch noch als Gesamtschulder mit B2, B3 und B4 die 70.000?

Re: Kostenfestsetzungsverfahren: 1 Kläger / 4 Beklagte

Verfasst: 31.08.2017, 14:51
von Anahid
Was wurde denn vom Kläger hinsichtlich des Beklagten zu 1) beantragt? Bei der Streitwertfestsetzung hätte ja der Klägervertreter seine Gebühren aus 286.598,36 € + 72.480,71 € = 359.007,07 € zu berechnen. Dann müsste aber ja, wenn der Beklagte zu 1) nur zu einem Betrag von 214.117,65 € verurteilt wurde, eine teilweise Klageabweisung vorliegen (was auch erklären würde, warum hier die Kosten gequotelt werden und beide Seiten Kostenausgleichsanträge stellen).

Wie lautet denn die KGE?