Kostenfestsetzungsverfahren: 1 Kläger / 4 Beklagte
Verfasst: 31.08.2017, 12:15
Hallo alle Zusammen,
ich habe gerade so ein Brett im Kopf und würde mich gerne mit euch darüber austauschen.
Folgender Sachverhalt:
Ich habe eine Streitwertfestsetzung für das gesamte Verfahren für den Beklagten zu 1) 286.598,36 und für die Beklagten von 2) bis 4) eine Streitwertfestsetzung iHv. 72.480,71 €.
Wir vertreten die Beklagten (alle 4) und auf der Klägerseite gibt es nur einen Kläger.
Nun läuft das Kostenausgleichsverfahren und ich habe nun den Kostenantrag von der Klägerseite bekommen:
Dieser beantragt eine "ganz normale Abrechnung" mit allen Gebühren aus dem Streitwert iHv 286.598,36 € für den Beklagten zu 1) und dann noch eine eine zweite Abrechnung für die Beklagten von 2) bis 4) über den geminderten Streitwert iHv 72.480,71 € auch angesetzt mit allen Gebühren.
So und nun meine Fragen:
Ich bin gerade total verwirrt die Klägerseite kann doch "nur" für den Kläger eine Abrechnung erstellen über den Streitwert iHv 286.598,36 € oder? Er vertritt ja auch nur den einen Kläger.
Dann meine zweite Frage:
Liege ich richtig, dass ich bei meiner Abrechnung die Gebühren aus dem Streitwert in Höhe von 286.598,36 € für den Beklagten zu 1) abrechne und für die weiteren drei Beklagten die Erhöhungsgebühr jeweils von 0,3 in Höhe von 72.48,71 € in Ansatz bringe... ?
Ich hoffe, dass Ganze war jetzt nich so wirr... Die Gegenseite hat mich total aus dem Konzept gebracht.. Könnt ihr mir helfen?
VG
WonWon
ich habe gerade so ein Brett im Kopf und würde mich gerne mit euch darüber austauschen.
Folgender Sachverhalt:
Ich habe eine Streitwertfestsetzung für das gesamte Verfahren für den Beklagten zu 1) 286.598,36 und für die Beklagten von 2) bis 4) eine Streitwertfestsetzung iHv. 72.480,71 €.
Wir vertreten die Beklagten (alle 4) und auf der Klägerseite gibt es nur einen Kläger.
Nun läuft das Kostenausgleichsverfahren und ich habe nun den Kostenantrag von der Klägerseite bekommen:
Dieser beantragt eine "ganz normale Abrechnung" mit allen Gebühren aus dem Streitwert iHv 286.598,36 € für den Beklagten zu 1) und dann noch eine eine zweite Abrechnung für die Beklagten von 2) bis 4) über den geminderten Streitwert iHv 72.480,71 € auch angesetzt mit allen Gebühren.
So und nun meine Fragen:
Ich bin gerade total verwirrt die Klägerseite kann doch "nur" für den Kläger eine Abrechnung erstellen über den Streitwert iHv 286.598,36 € oder? Er vertritt ja auch nur den einen Kläger.
Dann meine zweite Frage:
Liege ich richtig, dass ich bei meiner Abrechnung die Gebühren aus dem Streitwert in Höhe von 286.598,36 € für den Beklagten zu 1) abrechne und für die weiteren drei Beklagten die Erhöhungsgebühr jeweils von 0,3 in Höhe von 72.48,71 € in Ansatz bringe... ?
Ich hoffe, dass Ganze war jetzt nich so wirr... Die Gegenseite hat mich total aus dem Konzept gebracht.. Könnt ihr mir helfen?
VG
WonWon