Abrechnung bei Vollstreckungsgegenklage

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Zobe
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#1

30.08.2017, 10:11

Hallo ihr lieben,
ich habe eine Fragezur Abrechnung bei einer Vollstreckungsgegenklage.
Unsere Mandanten (Beklagte) hat eigenhändig vollstrecken wollen aus einer notariellen Urkunde. Die Gegenseite hat eine Vollstreckungsgegenklage eingereicht, woraufhin sie zu uns kam (Verfahren vor dem Landgericht =anwaltspflicht). Wir haben einen Schriftsatz gemacht und der Antrag der Kläger wurde abgewiesen und zu den weiteren Anträgen Termin bestimmt. Nach einem langen Gespräch mit der Bevollmöchtigten der Kläger ist die Klage nun zurück genommen worden.
Rechne ich das ganze jetzt normal mit 3100 VV RVG + 3104 VV RVG (zzgl. Post -und Telekommunikationschpauschale, Abwesenheitsgeld, Fahrtkosten,...) ab oder gibt es bei der Vollstreckunsgegenklage andere Gebühren?
haben wir bisher noch nie gehabt, daher frage ich mal in die Runde :-?

ich :thx euch :-)
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Anahid
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#2

30.08.2017, 10:26

Nein, da gibt es keine anderen Gebühren.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Zobe
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#3

30.08.2017, 10:29

danke für die schnelle Antwort :-)
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