KfA selbständiges Beweisverfahren - Hauptsacheverfahren

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
anka1989
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#51

24.09.2020, 11:20

Meinem Chef... Daher war ich etwas verunsichert, was das "wem gegenüber geltend machen" angeht...aber ich machen es lieber über den gerichtlichen Weg, sodass wir auf jeden Fall den Beschluss in der Hand haben.
WRST
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#52

11.07.2023, 09:14

Hallo zusammen,

ich bin leider ein „Neuling“ was Kostenabrechnung betrifft. Wir haben folgendes Problem:

Es gab ein selbständiges Beweisverfahren mit anschließendem Hauptsacheverfahren und Vergleichsabschluss. Im Vergleich (zugunsten unserer Partei) steht „Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben“. Bedeutet ja, dass ich nur die hälftigen Gerichtskosten festsetzen lassen kann. Meine Vorgängerin hat im Hauptsacheverfahren beantragt „die Gerichtskosten gegen die Beklagten gemäß § 92 Abs. 1 ZPO festzusetzen“. Der Kostenfestsetzungsbeschluss kam und es waren nur die hälftigen Gerichtskosten des Hauptsachverfahrens festgesetzt. Wie verhält es sich jetzt mit den Gericht-/Sachverständigenkosten im selbständigen Beweisverfahren? Ist der KFB jetzt falsch oder muss ich auch im selbständigen Beweisverfahren einen Antrag stellen? Eigentlich sind die Kosten des selbständigen Beweisverfahrens doch Kosten des Rechtsstreites? Wo liegt mein Denkfehler?

Vielen Dank.
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Anahid
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#53

11.07.2023, 12:15

Grundsätzlich sind die Kosten des Beweisverfahrens Teil der Verfahrenskosten, wenn sich das Hauptsacheverfahren explizit auf das Ergebnis des Beweisverfahrens bezogen hat. Ich würde hier mal den Rechtspfleger*in anrufen und um Klärung bitten, ansonsten bleibt nur Beschwerde gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss einzulegen.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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