KfA selbständiges Beweisverfahren - Hauptsacheverfahren

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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icerose
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#21

19.10.2017, 08:41

Zippus hat geschrieben:Und wie rechne ich an, wenn die außergerichtliche Vertretung und das selbständige Beweisverfahren nach altem Kostenrecht laufen und das Hauptsacheverfahren nach neuem Kostenrecht? muss hier einen KFA machen...

3100 selbst. Beweisverfahren
Anrechnung 0,65 nach 2300
3104
7002

3100 Hauptsache
Anrechnung volle 3100 nach altem Recht - Passt. :daumen
3104
7002
Umsatzsteuer

Passt das?
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Zippus
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#22

19.10.2017, 20:21

die 7002 bekomme ich also zwei mal, aber wenn noch eine 2300 zur anrechnung kommt, wird nur die gebühr an sich angerechnet aber mehr nicht oder?
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icerose
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#23

20.10.2017, 08:30

Zippus hat geschrieben:aber wenn noch eine 2300 zur anrechnung kommt, wird nur die gebühr an sich angerechnet aber mehr nicht oder?
ja, nur die halbe 2300 ist anzurechnen. Allerdings im Kfa (um den geht es ja hier) nur dann, wenn die GG bezahlt oder tituliert ist. ;)
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#24

08.11.2017, 11:57

Erfolgsnachricht:
Die Rechtspflegerin hat jetzt meinem KfA wie beantragt vollumfänglich entsprochen.

Danke nochmal für eure Unterstützung!!
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#25

08.11.2017, 12:22

:daumen
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Lori79
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#26

21.12.2017, 09:44

Hallo Zusammen:
Habe folgendes Problem:
Wir haben unserem Mandanten eine Rechnung für die außergerichtliche Tätigkeit geschickt = Streitwert 1900,00 €
sodann selbständiges Beweisverfahren auch Streitwert 1.900,00 €, das Gericht hat jedoch den Streitwert auf 8.000,00 € festgesetzt
dann Hauptsacheverfahren Streitwert wurde auf 1000,00 € festgesetzt
Meine Rechnung würde wie folgt aussehen:

1,5 Geschäftsgebühr gem. §§ 2 Abs. 2, 13
RVG i.V.m. Nr. 2300 VV RVG 225,00 EUR
0,3 Erhöhungsgebühr gem. § 7 RVG i.V.m.
Nr. 1008 VV RVG 45,00 EUR
Auslagenpauschale Nr. 7002 VV RVG 20,00 EUR
Zwischensumme 290,00 EUR
19,00 % Umsatzsteuer Nr. 7008 VV RVG 55,10 EUR
Rechnungsbetrag 345,10 EUR

2. selbständiges Beweisverfahren
1,3 Verfahrensgebühr §§ 2 Abs. 2, 13 RVG,
Nr. 3´100 VV RVG 592,80 EUR
0,3 Erhöhungsgebühr gem. § 7 RVG i.V.m.
Nr. 1008 VV RVG 136,80 EUR
1,2 Terminsgebühr gem. §§ 2 Abs. 2, 13
RVG i.V.m. Nr. 3104 VV RVG 547,20 EUR
Auslagenpauschale Nr. 7002 VV RVG 20,00 EUR
Zwischensumme 1.296,80 EUR
hierauf anzurechnen gem. Nr. 2300 VV RVG -112,50 EUR
Zwischensumme 1.184,30 EUR
19,00 % Umsatzsteuer Nr. 7008 VV RVG 225,02 EUR
Rechnungsbetrag 1.409,32 EUR

3. Klageverfahren

1,3 Verfahrensgebühr §§ 2 Abs. 2, 13 RVG,
Nr. 3100 VV RVG 104,00 EUR
Anrechnung Verfahrensgebühr -104,00 EUR
0,3 Erhöhungsgebühr gem. § 7 RVG i.V.m.
Nr. 1008 VV RVG 24,00 EUR
1,2 Terminsgebühr gem. §§ 2 Abs. 2, 13
RVG i.V.m. Nr. 3104 VV RVG 96,00 EUR
1,0 Einigungsgebühr gem. §§ 2 Abs. 2, 13
RVG i.V.m. Nr. 1003 VV RVG 80,00 EUR
Auslagenpauschale Nr. 7002 VV RVG 20,00 EUR
Zwischensumme 220,00 EUR
19,00 % Umsatzsteuer Nr. 7008 VV RVG 41,80 EUR
Auslagen EMA 5,10 EUR
EMA 11,00 EUR
Rechnungsbetrag 277,90 EUR

Ich danke Euch vorab
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Anahid
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#27

21.12.2017, 10:13

Wenn Du vielleicht die Streitwerte angeben würdest, aus denen Du abrechnest, wäre dieRechnung nachvollziehbar. Ich persönlich hab ehrlich gesagt wenig Lust (und mir fehlt auch die Zeit dazu), mir jetzt eine Gebührentabelle zu schnappen und da die Beträge zu suchen. Ansonsten würde ich Dir gerne helfen.
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#28

21.12.2017, 10:44

Ja entschuldige Bitte, Du hast Recht:
außergerichtliche Vertretung Streitwert : 1900,00 €
selbständiges Beweisverfahren 8.000,00 €
-0,75 Anrechnung aus 1900,00
Klageverfahren 1.000,00 €
hier habe ich die Verfahrensgebühr in Höhe von 1,3 aus 1000 € angerechnet, da die Verfahrensgebühr aus dem selbständigen Beweisverfahren (8.000,00 €) höher ist.
Danke und sorry nochmals
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Anahid
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#29

21.12.2017, 10:49

Die Erhöhungsgebühr ist keine eigenständige Gebühr, sondern durch die Nr. 1008 VV RVG wird die Tätigkeitsgebühr (GG oder VG) erhöht. Deine Anrechnung auf das selbständige Beweisverfahren ist richtig, aber die Anrechnung im Klageverfahren ist falsch, da nicht 1,3 sondern 1,6 anzurechnen sind.

Aus welchen Gründen werden die Einwohnermeldeamtsanfragen ohne MwSt berechnet?
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#30

21.12.2017, 10:54

Ok, Danke d.h. Die Anrechnung im Klageverfahren 1,6 Gebühr aus dem Streitwert von 1000,00 €.
EMA Anfragen: Das sind ja Auslagen, wir haben hierauf ja auch kein MWst gezahlt, sowie Gerichtskosten, die sind bei uns als Auslagen ohne MWst im Programm gebucht.
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