Im Kostenfestsetzungsverfahren werden die Ansprüche eures Mandanten geltend gemacht. Daher ist es unerheblich, dass ihr das Beweisverfahren nicht geführt habt.
Hinsichtlich der Erstattungsfähigkeit: https://www.rechtslupe.de/zivilrecht/an ... en-3128136
Ist tatsächlich die Geschäftsgebühr anzurechnen?
KfA selbständiges Beweisverfahren - Hauptsacheverfahren
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Die Anrechnung habe ich gedacht, muss ich für das selbständige Beweisverfahren machen
also
1,3 Verf. (selbständiges Beweisverf. )
Terminsgebühr (für Ortstermin)
Auslagen
Klageverfahren
1,3 Verf.
0,65 Anrechnung für selbständiges Beweisverf.
Terminsgebühr
Ausl. ..
3. Berfungsverf.
1,6
1,2
..........
DAnke EUCH
also
1,3 Verf. (selbständiges Beweisverf. )
Terminsgebühr (für Ortstermin)
Auslagen
Klageverfahren
1,3 Verf.
0,65 Anrechnung für selbständiges Beweisverf.
Terminsgebühr
Ausl. ..
3. Berfungsverf.
1,6
1,2
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- Anahid
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Wie kommst Du darauf, dass Du nur die Hälfte der VG des Beweisverfahrens anrechnen musst? Vorbemerkung 3 Nr. 5 RVG sagt da was anderes.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
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Hallo zusammen,
ich benötige bitte nochmal Eure Hilfe!
Folgender Sachverhalt:
- Uns wurde der Antrag auf Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens zugestellt,
- Antragserwiderung inkl. Streitverkündung ist unsererseits erfolgt,
- nunmehr haben wir den Beschluss erhalten, dass der Antrag auf Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens vollständig zurückgewiesen wurde,
- Streitwert EUR 5.000,00, die Kosten des Verfahrens tragen die Antragsteller,
- Kostenentscheidung beruht auf § 91 Abs. 1 ZPO.
Mir stellen sich nunmehr folgende Fragen:
- Welche Kosten stehen uns zu?
- Wie kann ich diese geltend machen?
- Wem gegenüber mache ich die Kosten geltend?
Vielen Dank schon mal vorab für Eure Antworten!
ich benötige bitte nochmal Eure Hilfe!
Folgender Sachverhalt:
- Uns wurde der Antrag auf Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens zugestellt,
- Antragserwiderung inkl. Streitverkündung ist unsererseits erfolgt,
- nunmehr haben wir den Beschluss erhalten, dass der Antrag auf Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens vollständig zurückgewiesen wurde,
- Streitwert EUR 5.000,00, die Kosten des Verfahrens tragen die Antragsteller,
- Kostenentscheidung beruht auf § 91 Abs. 1 ZPO.
Mir stellen sich nunmehr folgende Fragen:
- Welche Kosten stehen uns zu?
- Wie kann ich diese geltend machen?
- Wem gegenüber mache ich die Kosten geltend?
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Natürlich steht dem Mandanten aber ein Erstattungsanspruch gegen die Gegenseite zu, der im Wege des Kostenfestsetzungsverfahrens geltend zu machen ist.anka1989 hat geschrieben: ↑23.09.2020, 11:26Mir stellen sich nunmehr folgende Fragen:
- Welche Kosten stehen uns zu? Bitte selbst einen Vorschlag unterbreiten, welche Kosten hier anfallen.
- Wie kann ich diese geltend machen? Kostenrechnung?
- Wem gegenüber mache ich die Kosten geltend? Immer gegenüber dem Mandanten.
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- icerose
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Stimmt genau, Ana.
Ich dachte dabei auch eher daran, wohin der Kfa geschickt wird. Richtig hätte ich da oben "Antragsteller" schreiben müssen.
Ich dachte dabei auch eher daran, wohin der Kfa geschickt wird. Richtig hätte ich da oben "Antragsteller" schreiben müssen.
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück
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Vielen Dank für eure Antworten.
Also gehe ich wie folgt vor:
- Gegenüber dem Gericht stelle ich den Kostenfestsetzungsantrag (wie in allen anderen Verfahren auch), mit folgenden Gebühren:
GW: 5.000,00 EUR
1,3 VG
Postentgelte
Zwischensumme
Mwst.
Endsumme
Sobald der KFB erlassen wurde, werde ich den bzw. die Kosten gegenüber der Gegenseite/Antragstellern geltend machen. Ich dachte nur das es in einem selbständigen Beweisverfahren Besonderheiten bezüglich der Festsetzung gibt, die ich jetzt zusätzlich noch zu beachten habe. Ich wurde nämlich aufgefordert die uns zustehenden Kosten direkt bei der Gegenseite/Antragstellern geltend zu machen. Hatte mich ein wenig verwundert...
Also gehe ich wie folgt vor:
- Gegenüber dem Gericht stelle ich den Kostenfestsetzungsantrag (wie in allen anderen Verfahren auch), mit folgenden Gebühren:
GW: 5.000,00 EUR
1,3 VG
Postentgelte
Zwischensumme
Mwst.
Endsumme
Sobald der KFB erlassen wurde, werde ich den bzw. die Kosten gegenüber der Gegenseite/Antragstellern geltend machen. Ich dachte nur das es in einem selbständigen Beweisverfahren Besonderheiten bezüglich der Festsetzung gibt, die ich jetzt zusätzlich noch zu beachten habe. Ich wurde nämlich aufgefordert die uns zustehenden Kosten direkt bei der Gegenseite/Antragstellern geltend zu machen. Hatte mich ein wenig verwundert...
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Von wem?
Du kannst es natürlich erstmal bei der Gegenseite versuchen, aber was ist, wenn die nicht zahlen? Dann bleibt nur der Kfa. Die dafür notwendige Kostengrundentscheidung hast du ja.
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