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Berufung eingelegt, aber nicht durchgeführt

Verfasst: 21.08.2017, 17:21
von Svengie
Hallo Leute,

wir haben Berufung gegen ein Urteil eingelegt, um die Frist zu wahren. Diese wird aber nicht durchgeführt. Fällt die Gebühr für das Berufungsverfahren an oder nicht?

Re: Berufung eingelegt, aber nicht durchgeführt

Verfasst: 21.08.2017, 18:12
von Anahid
Ja, die fällt an. Übrigens auch für die Gegenseite ;)

Re: Berufung eingelegt, aber nicht durchgeführt

Verfasst: 21.08.2017, 19:17
von 13
Zur Ergänzung statt vieler:

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LS
1.  Nach Einlegung der Berufung darf ein Berufungsbeklagter seinen PB für das Berufungsverfahren mandatieren, auch wenn der Berufungskläger die Berufung nur "fristwahrend" eingelegt hat [Rn. 15].
2.  Der Erstattung der entstandenen VG steht nicht entgegen, dass die Berufung zurückgenommen wurde, bevor sich die PB des Berufungsbeklagten in dem Berufungsverfahren bestellt hatten oder ansonsten nach außen in Erscheinung getreten waren [Rn. 18]. 
3.  Ein Stillhalteabkommen kommt nicht bereits dadurch zustande, dass die PB des Berufungsbeklagten die Bitte der PB des Berufungsklägers, sich zunächst nicht zu bestellen, nicht beantworten [Rn. 21]. 

LAG Köln, Beschl. v. 11.12.2008 – 9 Ta 494/08

AE 2009, 158  =  juris
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Re: Berufung eingelegt, aber nicht durchgeführt

Verfasst: 21.08.2017, 21:58
von Svengie
Vielen lieben Dank Leute.

Re: Berufung eingelegt, aber nicht durchgeführt

Verfasst: 21.08.2017, 22:15
von 13
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