nach VU erfolgt Mandatserteilung - welche Geb. ?

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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anni22
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#1

08.08.2017, 10:20

Guten Morgen,

bei folgendem Sachverhalt grüble ich, welche Gebühren anfallen bzw. erstattungsfähig sind:

Der Kläger selbst hat im Verfahren ein VU erwirkt gegen den Beklagten.
Der Beklagte legte gegen VU Einspruch ein.
Erst jetzt erhielten wir vom Kläger das Mandat im Verfahren.
Wir beantragen, dass das VU aufrecht erhalten bleibt u. der Beklagte die weiteren Kosten des Verfahrens trägt.
Zu einem Termin kommt es nicht.
Der Beklagte nimmt den Einspruch zurück, womit VU wirksam wird.

Können wir die 1,3 Verfahrensgeb. gem. Nr. 3100 VV RVG abrechnen u. diese von dem Beklagten auch erstattet verlangen?
Was du mir sagst, das vergesse ich.
Was du mir zeigst, daran erinnere ich mich.
Was du mich tun lässt, das verstehe ich.
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Anahid
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#2

08.08.2017, 10:53

Na selbstverständlich könnt Ihr das. :)
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
anni22
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#3

08.08.2017, 11:03

Danke Anahid :wink2
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Was du mich tun lässt, das verstehe ich.
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