Klageverfahren über RA-Gebühren;Betragsrahmen- oder Wertgeb?

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
Antworten
unkunkel
Forenfachkraft
Beiträge: 138
Registriert: 26.02.2009, 16:25
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte

#1

04.08.2017, 14:13

Wir haben in einem sozialrechtlichen Verfahren unsere RA-Kosten eingeklagt, die sich die Gegenseite geweigert hat zu zahlen. Es kam zu einem Teilanerkenntnis mit KGE, dass die Gegenseite die Kosten dieses Klageverfahrens über die streitigen Gebühren trägt.

Jetzt soll ich gegenüber der Gegenseite dieses Klageverfahren abrechnen. Erfolgt das jetzt nach Betragsrahmengebühren nach dem streitigen Betrag oder Wertgebühren wie im Sozialrecht? :oops:
Benutzeravatar
Adora Belle
Golembefreierin mit Herz
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14438
Registriert: 14.03.2008, 14:17
Beruf: RAin

#2

04.08.2017, 14:48

Ihr dürftet ja im Namen des Mandanten geklagt haben? Dann ebenso wie im vorangegangenen Verfahren. Wahrscheinlich Rahmengebühren. Und gerade nicht nach dem streitigen Betrag.

(Du verwechselst hier die Begriffe. Es gibt drei Arten von Gebühren:

1.Wertgebühren=Festgebühren z.b. VG 3100 1,3
2. Betragsrahmengebühren z.b. VG 3102 50,00 bis 550,00 €
3. Satzrahmengebühren z.b. GG 2300 0,5 bis 2,5

Im Sozialgerichtsverfahren entstehen Betragsrahmengebühren.)
unkunkel
Forenfachkraft
Beiträge: 138
Registriert: 26.02.2009, 16:25
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte

#3

04.08.2017, 15:21

Hoppla, da hast du Recht. Ich meinte natürlich Betragsrahmen- oder Satzrahmengebühren...

Geklagt wurde im Namen des Mandanten. Also rechne ich nun eine 3102 und eine 3106 ab (und ggf. eine Erledigungsgeb., das muss ich noch prüfen)? Ergibt sich das vllt auch aus irgendeinem Paragraphen, den ich meinem Chef vorzeigen kann, dass nach Betragsrahmengebühren abgerechnet wird?
Benutzeravatar
Adora Belle
Golembefreierin mit Herz
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14438
Registriert: 14.03.2008, 14:17
Beruf: RAin

#4

04.08.2017, 15:34

Steht alles in §3 RVG.
Antworten