Abrechnung Kosten nach Widerspruchsbescheid gegenüber GEZ

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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lessica1991
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#1

01.08.2017, 14:01

Hallo liebe Gemeinde,

was würdet Ihr abrechnen? Gibt es eine Abrechnungsgrundlage gegenüber GEZ wie z. B. bei gewonnenem Widerspruchsverfahren gegenüber Jobcenter ?
Kostenentscheidung ist nicht vorhanden.
Nr. 2302 VV RVG nebst PTP und Umsatzsteuer ?

LG
Coco Lores
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#2

02.08.2017, 09:32

Auch aus Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, kann man etwas Schönes bauen!!!
lessica1991
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#3

03.08.2017, 17:21

Leider nicht. Will ja nicht gegenüber Mdt abrechnen, sondern gegenüber GEZ. Dachte da gibt es genau so eine Grundlage wie bei gewonnenen Widersprüchen beim Jobcenter ...Danke trotzdem
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