PKH bitte um Hilfe

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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RA-Tübingen

#1

27.07.2017, 21:20

Könnte mir jmd helfen?

Eine Mdt hat Klage gegen mich eingereicht auf Auskunft, jedoch vorab unter der Bedigung, dass PKH für das Verfahren bewilligt würde.

Nach meiner Stellungnahme wurde PKH abgelehnt.

Nunmehr bekomme ich einen Beschluss, Streitwert 500,- Euro.

Was nun?
Kann ich jetzt einen Kostenfestzsetzungsantrag ans Gericht überreichen? Geld hat der Mdt ja eh nicht, also könnte ich mir auch alles sparen???
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z0rr0
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#2

27.07.2017, 21:34

Kostenfestsetzungsantrag stellen ist sicher kein Akt. Wenn mit Zahlungen nicht zu rechnen ist, sollte man sich dann fragen, ob man eigenes Geld in die Vollstreckung stecken will. Aber den Titel hat man erst mal.
...das haben wir schon immer so gemacht. 8)

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DKB
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#3

27.07.2017, 21:41

§ 118 ZPO: dem Gegner entstandene Kosten werden nicht erstattet ( mangels Prozessrechtsverhältnis ). Es handelte sich nur um ein PKH-Prüfungsverfahren ( bedingte Antragstellung ). Es ergeht dort grundsätzlich keine Kostenentscheidung.
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Anahid
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#4

28.07.2017, 09:21

Ich stimme DKB voll und ganz zu. Im PKH-Prüfungsverfahren gibt es keine Kostenerstattung.
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13
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#5

28.07.2017, 10:44

132
~ Grüßle ~
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Kanzleihund
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#6

28.07.2017, 10:52

Das trifft meines Erachtens aber nur auf den prozessualen Kostenerstattungsanspruch zu.

Ob die Partei vom Gegner eine Kostenerstattung aus anderen, materiellen Gründen (z.B. §§ 280 ff BGB) verlangen kann, ist damit nicht gesagt.
"Mein Leipzig lob ich mir, es ist ein klein Paris und bildet seine Leute" ("Faust, der Tragödie erster Teil")
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