Kostenausgleichsantrag - Kosten für RA festsetzen lassen

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
Antworten
Janina_Katharina
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 16
Registriert: 27.06.2014, 09:05
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Andere

#1

25.07.2017, 19:05

Hallo zusammen,

ich soll einen Kostenausgleichsantrag nach § 106 ZPO machen, soweit kein Problem. Nun meinte mein Chef, dass es wohl die Möglichkeit gibt, den Betrag, der sich nach der Quotelung am Ende ergibt, so festsetzen zu lassen, dass direkt an unsere Kanzlei gezahlt wird und nicht an den Mandanten, da dieser relativ zahlungsunwillig ist. Ich meine keine Festsetzung nach § 11 RVG. Weiß wer was und kann mir helfen? :kopfkratz

LG und danke :wink1
Snoops
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 418
Registriert: 18.04.2011, 09:18
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Phantasy (DATEV)

#2

25.07.2017, 22:55

Hallöchen,

wenn ich einen KFA oder KAA mache, gebe ich die Bankverbindung unserer Sozietät an, so dass die andere Partei gleich weiß, wo sie das Geld hinüberweisen soll. Das ist ein Satz in dem Antrag. Wir geben nie die Bankverbindung unseres Mandanten an.

Viele Grüße
Benutzeravatar
z0rr0
Forenfachkraft
Beiträge: 108
Registriert: 18.05.2017, 06:43
Beruf: Notariatsmitarbeiter & Dipl.-RPfl. (FH)
Software: TriNotar
Wohnort: NRW

#3

26.07.2017, 06:45

So würde ich es auch handhaben, und ggf erneut darauf hinweisen, wenn ich dann die Gegenseite zur Zahlung auffordere.
...das haben wir schon immer so gemacht. 8)

Sämtliche Beiträge stellen keine Rechtsauskunft dar, sondern spiegeln lediglich die persönliche Meinung des Verfassers wider.
Benutzeravatar
Soenny
Administratorin
Administratorin
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 12226
Registriert: 21.02.2007, 11:07
Beruf: Bürovorsteherin
Software: RA-Micro
Kontaktdaten:

#4

26.07.2017, 07:33

Dann liegt hoffentlich auch eine Geldempfangsvollmacht vor ;)
❤️ Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V. ❤️

Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


Bild Bild



An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen! :motz
Benutzeravatar
Tigerle
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3584
Registriert: 30.01.2008, 09:20
Beruf: Wirtschaftsassistenin/selbständige ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: Augsburg

#5

26.07.2017, 07:59

Meint Dein Chef § 126 ZPO, aber das geht nur, wenn Eurem Mandanten PKH bewilligt wurde.
Antworten