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OWI-Verfahren

Verfasst: 24.07.2017, 11:53
von NadineIm
Hallo zusammen!

Eigentlich bin in nur in der InsO unterwegs.... Nun muss ich aber 2 Owi-Verfahren abrechnen.

Mein Chef hat für einen Kollegen lediglich die Termine vor dem AG wahrgenommen. Was kann ich jetzt abrechnen? Bin was RVG angeht, mit 0-Wissen unterwegs :oops:

Es waren 2 Gerichtstermine in zwei verschiedenen Angelegenheiten. Kann ich das in einer Rechnung schreiben oder lieber getrennt?

Vielen Dank!

Nadine

Re: OWI-Verfahren

Verfasst: 24.07.2017, 12:11
von icerose
Ich würde je Verfahren eine Rechnung machen. Und dann je eine halbe Verfahrensgebühr (Nr. 3401 VV RVG) mit Terminsgebühr nach Nr. 5102 (oder 5104) VV RVG abrechnen.

Re: OWI-Verfahren

Verfasst: 24.07.2017, 12:16
von icerose
sorry, bin verrutscht: Terminsgebühren nach den Nrn. 5108 bzw. 5110 VV RVG.

Re: OWI-Verfahren

Verfasst: 24.07.2017, 12:35
von NadineIm
Vielen Dank!