OWI-Verfahren

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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NadineIm
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#1

24.07.2017, 11:53

Hallo zusammen!

Eigentlich bin in nur in der InsO unterwegs.... Nun muss ich aber 2 Owi-Verfahren abrechnen.

Mein Chef hat für einen Kollegen lediglich die Termine vor dem AG wahrgenommen. Was kann ich jetzt abrechnen? Bin was RVG angeht, mit 0-Wissen unterwegs :oops:

Es waren 2 Gerichtstermine in zwei verschiedenen Angelegenheiten. Kann ich das in einer Rechnung schreiben oder lieber getrennt?

Vielen Dank!

Nadine
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#2

24.07.2017, 12:11

Ich würde je Verfahren eine Rechnung machen. Und dann je eine halbe Verfahrensgebühr (Nr. 3401 VV RVG) mit Terminsgebühr nach Nr. 5102 (oder 5104) VV RVG abrechnen.
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
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#3

24.07.2017, 12:16

sorry, bin verrutscht: Terminsgebühren nach den Nrn. 5108 bzw. 5110 VV RVG.
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
NadineIm
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#4

24.07.2017, 12:35

Vielen Dank!
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