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Terminsgebühr bei Klageerwiderung???

Verfasst: 20.07.2017, 09:04
von Charline
Liebe Kolleginnen und Kollegen,

entsteht eine volle Terminsgebühr, wenn der Anwalt lediglich eine Klageerwiderung fertigt und im außergerichtlichen Verfahren tätig war? Im außergerichtlichen Verfahren sind keine etwaigen Termine oder Gespräch geführt worden, die eine Terminsgebühr auslösen.

Nun stellt der Rechtsanwalt eine Rechnung mit Verfahrens- und Terminsgebühr dafür, dass er die Klageerwiderung gefertigt hat.

Der Mandant wechselte danach den Anwalt und fordert nunmehr, nach meiner Meingung berechtigterweise, die Terminsgebühr zurück.

Das sieht der "alte" Anwalt aber anders. Er begründet lediglich, dass die Terminsgebühr angefallen ist und keine Rückerstattung erfolgt.

Bevor ich ihm nunmehr ein Schreiben zukommen lasse, dass die Terminsgebühr zurückgefordert wird, hätte ich gerne eure Ansicht dazu. Übersehe ich etwas?

Re: Terminsgebühr bei Klageerwiderung???

Verfasst: 20.07.2017, 09:12
von Anahid
Das Verfahren selbst ist noch nicht abgeschlossen gewesen zum Zeitpunkt des Anwaltswechsels?

Re: Terminsgebühr bei Klageerwiderung???

Verfasst: 20.07.2017, 09:20
von Charline
Nein, Anwaltswechsel nach Klageerwiderung und erst jetzt wurde überhaupt mal ein Termin anberaumt. Keine Vergleichsverhandlungen, keine Ortstermine oder jegliche Dinge.

Re: Terminsgebühr bei Klageerwiderung???

Verfasst: 20.07.2017, 09:24
von Anahid
Dann ist auch keine TG entstanden.

Re: Terminsgebühr bei Klageerwiderung???

Verfasst: 20.07.2017, 10:38
von Mel Kunterbunt
:zustimm

Re: Terminsgebühr bei Klageerwiderung???

Verfasst: 20.07.2017, 10:40
von 13
Das habe ich auch noch nicht gesehen, dass ein RA auf die abenteuerliche Idee kommt, allein für eine Erwiderung die TG zu fordern. Das ist Abzocke! 8)

Re: Terminsgebühr bei Klageerwiderung???

Verfasst: 26.07.2017, 14:34
von Charline
Jetzt haltet euch fest.

Er sagt folgendes:

Eine Erstattung etwaiger Gebühren wird abgelehnt, da die Mandatsbeendigung auf einer einseitigen Erklärung unmittelbar vor dem Termin beruht. Es besteht keine Rechtsgrundlage für eine Rückforderung, da es sich um die Gebühren handelt, die bei auftragsgemäßer Mandatsbeendigung angefallen wären.

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Ist das korrekt? Sowas habe ich noch nie gelesen oder gehört?!

Re: Terminsgebühr bei Klageerwiderung???

Verfasst: 26.07.2017, 14:45
von Pitt
Ich würde ihn noch mal anschreiben, eine letzte kurze Frist setzen und darauf hinweisen, dass man seiner Art der Abrechnung danach der RA-Kammer zukommen lässt und die zu erstattende Gebühr gerichtlich geltend macht. Unglaublich, auf was für Ideen manche Anwälte kommen.

Re: Terminsgebühr bei Klageerwiderung???

Verfasst: 26.07.2017, 14:45
von Mel Kunterbunt
:kopfkratz :kopfkratz :kopfkratz Ähm... Und wenn gar kein Termin stattgefunden hätte? Oder VU ergangen wäre?? Hätte er eurem Mandanten dann die Differenz zur 1,2 TG erstattet? Hätte er ja gleich noch eine Vergleichsgebühr mit abrechnen können...
Nein ernsthaft... Das ist ja ungeheuerlich... :roll:

Re: Terminsgebühr bei Klageerwiderung???

Verfasst: 26.07.2017, 14:46
von Mel Kunterbunt
Ich kann Pitt nur zustimmen!