Terminsgebühr bei Klageerwiderung???
Verfasst: 20.07.2017, 09:04
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
entsteht eine volle Terminsgebühr, wenn der Anwalt lediglich eine Klageerwiderung fertigt und im außergerichtlichen Verfahren tätig war? Im außergerichtlichen Verfahren sind keine etwaigen Termine oder Gespräch geführt worden, die eine Terminsgebühr auslösen.
Nun stellt der Rechtsanwalt eine Rechnung mit Verfahrens- und Terminsgebühr dafür, dass er die Klageerwiderung gefertigt hat.
Der Mandant wechselte danach den Anwalt und fordert nunmehr, nach meiner Meingung berechtigterweise, die Terminsgebühr zurück.
Das sieht der "alte" Anwalt aber anders. Er begründet lediglich, dass die Terminsgebühr angefallen ist und keine Rückerstattung erfolgt.
Bevor ich ihm nunmehr ein Schreiben zukommen lasse, dass die Terminsgebühr zurückgefordert wird, hätte ich gerne eure Ansicht dazu. Übersehe ich etwas?
entsteht eine volle Terminsgebühr, wenn der Anwalt lediglich eine Klageerwiderung fertigt und im außergerichtlichen Verfahren tätig war? Im außergerichtlichen Verfahren sind keine etwaigen Termine oder Gespräch geführt worden, die eine Terminsgebühr auslösen.
Nun stellt der Rechtsanwalt eine Rechnung mit Verfahrens- und Terminsgebühr dafür, dass er die Klageerwiderung gefertigt hat.
Der Mandant wechselte danach den Anwalt und fordert nunmehr, nach meiner Meingung berechtigterweise, die Terminsgebühr zurück.
Das sieht der "alte" Anwalt aber anders. Er begründet lediglich, dass die Terminsgebühr angefallen ist und keine Rückerstattung erfolgt.
Bevor ich ihm nunmehr ein Schreiben zukommen lasse, dass die Terminsgebühr zurückgefordert wird, hätte ich gerne eure Ansicht dazu. Übersehe ich etwas?