Wo gehören Parteiauslagen im Kostenerstattungsantrag hin?

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Muschel
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#1

18.07.2017, 14:58

Ich soll zum ersten Mal Parteiauslagen im Kostenerstattungsantrag mit geltend machen. Es handelt sich um eine Strafsache - Freispruch - Kosten wurden der Staatskasse auferlegt.

Ich habe jetzt zunächst unsere Kosten im Antrag "reingebastelt". Wo kommen denn jetzt die Parteiauslagen gem. JVEG hin? Soll ich die unter "Auslagen" unter dem Bruttobetrag reinsetzen oder lieben einen extra Antrag machen? Hatte sowas überhaupt noch nicht. Geltend machen wollte ich Zeitversäumnis und Fahrtkosten. Verdienstausfall hat Mandantin glaube ich nicht gehabt (aber da frag ich nochmal nach, ansonsten Verdienstausfall und keine Zeitversäumnis). :kopfkratz
Der frühe Vogel fängt vielleicht den Wurm, aber die zweite Maus bekommt den Käse. (Denkt nochmal drüber nach.) ;-)
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Mel Kunterbunt
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#2

18.07.2017, 15:32

Die habe ich noch nie im KFA mit aufgeführt...
Wir beantragen immer nur, die Zeugenauslagen usw hinzuzusetzen... :oops:
Weiß aber nicht, ob nur wir das so machen / ob das überhaupt so korrekt ist.. :oops:
sansibar
...ist hier unabkömmlich !
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#3

18.07.2017, 15:39

Ich schreibe immer unter unseren Antrag:

Darüber hinaus wird beantragt, die Kosten der Partei wie folgt festzusetzen:

und dann die JVEG-Rechnung drunter.
Grüße - sansibar
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Muschel
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#4

18.07.2017, 15:46

Super, vielen Dank. Ich werde das dann mal auch unter unserem Antrag schreiben.
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trixie
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#5

18.07.2017, 15:47

Ich hatte das bisher nur in Zivilsachen. Da schreibe ich die Auslagen der Mandanten immer unter die Bruttosumme.
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Crydea
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#6

18.07.2017, 21:30

Hatte das, in einer Zivilsache, ebenso wie sansibar gemacht.
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