nicht rechtshängige Ansprüche

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Tatzina
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#1

14.07.2017, 09:39

Hallo ihr Lieben,

ich hab mal wieder eine Frage.

Dass ich es mit nicht rechtshängigen Ansprüchen zu tun hatte, ist bei mir gefühlte 10 Jahre her :-)

Folgende Konstellation:

Eingeklagt wurden 6.110 €
Es kam zu einem Gerichtstermin.
Im Termin kam es zu einem Vergleich über die eingeklagten 6.110 € und weitere 5.926 €

Nun soll ich die Akte abrechnen.
Die Verfahrensgebühren nach Nr. 3100 und 3101 sind klar.
Die Terminsgebühr nach einem Streitwert von 12.036 € ist auch klar.

Was ist aber mit der Einigungsgebühr?
Ich hätte eine 1,0 Einigungsgebühr nach Nr. 1003 VV RVG abgerechnet und zwar nach dem Gesamtstreitwert von 12.036 €.

Ich habe allerdings auch schon in diversen Foren gesehen, dass manche eine 1,0 Einigungsgebühr nach einem Wert von 6.110 € und eine 1,5 Einigungsgebühr nach 5.926 € abgerechnet haben. Das erscheint mit aber nicht richtig, denn auch wenn die 5.926 € nicht eingeklagt waren, so wurde sich doch auch über diesen Betrag mit Hilfe des Gerichts geeinigt bzw. in einem Gerichtstermin.

Was meint ihr?
1,0 Einigungsgebühr nach 12.036 €
oder 1,0 und 1,5 Einigungsgebühr nach dem jeweiligen Wert?

Vielen Dank :-)
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#2

14.07.2017, 09:52

Die zweite Variante ist richtig, also 1,0 aus 6.100,00 €, 1,5 aus 5.926,00 €, dann Abgleich. Denn die 5.926,00 € sind nicht rechtshängige Ansprüche, die im Termin mit verglichen wurden.
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#3

14.07.2017, 09:58

Vielen Dank für deine Antwort :-)
Tatzina
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#4

14.07.2017, 10:45

Mir ist grade ausgefallen, dass im Vergleichsbeschluss des Streitwert für den im Termin geschlossenen Vergleich auf 12.036 € festgesetzt worden ist.
Darf ich dann trotzdem zwei Einigungsgebühren nach dem jeweiligen Wert nehmen?
Oder muss ich dann doch nur eine Gebühr nach dem gesamten Streitwert geltend machen?
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Adora Belle
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#5

14.07.2017, 10:49

Trotzdem wie gehabt. Üblicherweise wird ein Verfahrenswert und ein (höherer) Vergleichswert bestimmt, oder ein Verfahrenswert und ein Mehrwert des Vergleichs.
Tatzina
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#6

14.07.2017, 10:58

Alles klar, vielen Dank :-)
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