KFA - Anrechnung GG
Verfasst: 14.07.2017, 09:34
Moin moin.
Wir haben den nicht anrechenbaren Teil der GG eingeklagt; ist auch im VU tituliert. Ich scheitere gerade beim KfA.... muss ich die Anrechnung mit reinnehmen? Wir haben ja nicht die volle GG eingeklagt.
LG Uli
Wir haben den nicht anrechenbaren Teil der GG eingeklagt; ist auch im VU tituliert. Ich scheitere gerade beim KfA.... muss ich die Anrechnung mit reinnehmen? Wir haben ja nicht die volle GG eingeklagt.
LG Uli