Gebühren im außergerichtlichen und gerichtlichen Verfahren

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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maddii
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#1

04.07.2017, 12:50

Hallöchen zusammen,

ich stehe gerade hinsichtlich unserer Abrechnung auf dem Schlauch... :patsch Vielleicht könnt Ihr mir dabei helfen.

Wir haben unseren Mandanten im außergerichtlichen Verfahren vertreten (Wert: 1300 Euro), danach kam es zum gerichtlichen Verfahren, da unser Mandant verklagt wurde. Die Gebühren für das gerichtliche Verfahren wurden wie folgt festgesetzt: Rechtsstreot 1950 Euro und für den Vergleich auf 3250 Euro.

wir rechne ich ab?

Ich hätte jetzt abgerechnet:

1,3 GG nach 2300 nach 1300 Euro
1,3 VG nach 3100 nach 1950 Euro
Anrechnung gem. Vorbemerkung 3
0,8 VG nach 3101 nach 1300 Euro (3250 - 1950)
1,2 TG nach 3104 nach 1950
1,0 EG nach 1003 nach 3250
1,5 EG nach 1000 nach 1300 Euro (3250 - 1950)
Angleich gem. § 15 III RVG
Fahrtkosten
Abwesenheitspauschale
7002 Auslagen
7008 Steuern

Ist das richtig? :kopfkratz
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#2

04.07.2017, 12:53

Sofern hinsichtlich des Vergleichsmehrwertes auch Erörterungen / Verhandlungen erfolgte, bekommst du die TG aus dem gesamten Vergleichswert.
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#3

04.07.2017, 12:57

Okay, also auch nach 3250 Euro?!

Den Rest würdest Du auch so abrechnen?
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#4

04.07.2017, 13:01

Abgleich 15 III auch hinsichtlich der beiden Verfahrensgebühren.

EG nach 1003 aus 1.950,00 Euro und 1000 aus der Differenz.
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