Hallöchen zusammen,
ich stehe gerade hinsichtlich unserer Abrechnung auf dem Schlauch... Vielleicht könnt Ihr mir dabei helfen.
Wir haben unseren Mandanten im außergerichtlichen Verfahren vertreten (Wert: 1300 Euro), danach kam es zum gerichtlichen Verfahren, da unser Mandant verklagt wurde. Die Gebühren für das gerichtliche Verfahren wurden wie folgt festgesetzt: Rechtsstreot 1950 Euro und für den Vergleich auf 3250 Euro.
wir rechne ich ab?
Ich hätte jetzt abgerechnet:
1,3 GG nach 2300 nach 1300 Euro
1,3 VG nach 3100 nach 1950 Euro
Anrechnung gem. Vorbemerkung 3
0,8 VG nach 3101 nach 1300 Euro (3250 - 1950)
1,2 TG nach 3104 nach 1950
1,0 EG nach 1003 nach 3250
1,5 EG nach 1000 nach 1300 Euro (3250 - 1950)
Angleich gem. § 15 III RVG
Fahrtkosten
Abwesenheitspauschale
7002 Auslagen
7008 Steuern
Ist das richtig?
Gebühren im außergerichtlichen und gerichtlichen Verfahren
- Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
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Sofern hinsichtlich des Vergleichsmehrwertes auch Erörterungen / Verhandlungen erfolgte, bekommst du die TG aus dem gesamten Vergleichswert.
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Abgleich 15 III auch hinsichtlich der beiden Verfahrensgebühren.
EG nach 1003 aus 1.950,00 Euro und 1000 aus der Differenz.
EG nach 1003 aus 1.950,00 Euro und 1000 aus der Differenz.
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