Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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lena2197
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#1
03.07.2017, 10:23
Guten Tag,
ich habe mal wieder ein Brett vorm Kopf
Unser Mandant(rechtsschutzversichert) wollte einen Mobilfunkvetrrag vorzeitig kündigen, man verwehrte im dies. Wir haben die Gegenseite aufgefordert den Vertrag vorzeitig aufzulösen, weil sie ihren Pflichten nicht nachkommen. Nach diesemSchreiben und einem längeren Telefonat wird der Vertrag nun aufgelöst.
Meine Frage, entsteht hier nun die Einigungsgebühr Nr. 1000?
Danke im Voraus!
Zuletzt geändert von
lena2197 am 03.07.2017, 11:03, insgesamt 1-mal geändert.
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icerose
- ...ist hier unabkömmlich !
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#2
03.07.2017, 10:28
Vorausgesetzt, das Telefonat wurde mit der Absicht, eine Lösung herbeizuführen, geführt, dann bejahe ich die Einigungsgebühr.
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück ![Ausrufezeichen :!:](./images/smilies/icon_exclaim.gif)