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Beschwerdeverfahren Strafrecht

Verfasst: 30.06.2017, 11:17
von CaroMa
Wir haben den Nebenkläger im strafrechtlichen Berufungsverfahren vertreten.

Das Berufungsgericht hat mit Beschluss die dem Nebenkläger erwachsenen notwendigen Auslagen ihm selbst auferlegt, wogegen wir Sofortige Beschwerde eingelegt haben.

Der Sofortigen Beschwerde wurde abgeholfen und die Kosten der Nebenklage (Berufung und Beschwerde) dem Verurteilten auferlegt.

Fallen für das Beschwerdeverfahren gesonderte Gebühren an? :kopfkratz

Re: Beschwerdeverfahren Strafrecht

Verfasst: 30.06.2017, 11:58
von Adora Belle
Nein, gehört alles zur Verfahrensgebühr. Die einzigen gesonderten Gebühren ergeben sich aus Vorbemerkung 4 Abs.5.

Re: Beschwerdeverfahren Strafrecht

Verfasst: 30.06.2017, 12:47
von CaroMa
Super! Danke!