Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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CaroMa
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#1
30.06.2017, 11:17
Wir haben den Nebenkläger im strafrechtlichen Berufungsverfahren vertreten.
Das Berufungsgericht hat mit Beschluss die dem Nebenkläger erwachsenen notwendigen Auslagen ihm selbst auferlegt, wogegen wir Sofortige Beschwerde eingelegt haben.
Der Sofortigen Beschwerde wurde abgeholfen und die Kosten der Nebenklage (Berufung und Beschwerde) dem Verurteilten auferlegt.
Fallen für das Beschwerdeverfahren gesonderte Gebühren an?
![Kopfkratz-Smiley :kopfkratz](./images/smilies/kopfkratz.gif)
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Adora Belle
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...ist hier unabkömmlich !
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#2
30.06.2017, 11:58
Nein, gehört alles zur Verfahrensgebühr. Die einzigen gesonderten Gebühren ergeben sich aus Vorbemerkung 4 Abs.5.
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CaroMa
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