Abbrechnung Bußgeldsache

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
lena2197
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#1

28.06.2017, 08:45

Guten Morgen,

ich bin neu hier und habe weder bei Google noch hier eine passende Antwort gefunden. Ich hoffe ihr könnt mir helfen!

Mir wurde gestern eine Bußgeldangelegenheit zum abrechnen vorgelegt. Wir haben nur die Vertretung angezeigt und Akteneinsicht beantragt (bei der Verwaltungsbehörde). Danach hat unser Mandant das Bußgeld akzeptiert. Abgerechnet habe ich nur die Grundgebühr Nr. 5100 VV RVG, da ich bisher der Auffassung war dass die Verfahrensgebühr nur bei Stellungnahme zum Sachverhalt etc. entsteht.

Hätte ich noch mehr abrechnen müssen? Wir sind uns gerade unsicher, eine Kollegin ist ebenfalls der Meinung dass die Verfahrensgebühr nicht entsteht, weil wir keine Stellung oder Sonstiges genommen haben, eine andere Kollegin hätte die Verfahrensgebühr jedoch abgerechnet.

Danke im Voraus und liebe Grüße :wink2
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kordula32
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#2

28.06.2017, 09:07

Tätigkeiten vor der Bußgeldstelle bis zum Eingang der Akten bei Gericht kommt die Verfahrensgebühr hinzu.
Coco Lores
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#3

28.06.2017, 09:23

Also ich fürchte du hast zu wenig abgerechnet!
In Nr. 5100 (1) steht: "Die Gebühr entsteht neben der Verfahrensgebühr..."

Diese Gebühr fällt jedoch nur einmal an, d.h. wenn Ihr vorher schon in einem strafrechtlichen Verfahren für den Mandanten tätig ward und die Grundgebühr nach Teil 4 schon abgerechnet habt, entsteht diese hier nicht noch einmal.

Ich gehe außerdem davon aus, dass Ihr den Einspruch zurückgenommen habt, wenn Du sagst, dass Euer Mandant das Bußgeld anerkannt hat. Spätestens dann ist mit dem Schriftsatz der Einspruchsrücknahme auch die Verfahrensgebühr angefallen und zusätzlich dazu noch eine Gebühr nach Nr. 5115 (1) Nr. 2. Und da diese Gebühr in Höhe der Verfahrensgebühr anfällt, muss ja auch eine Verfahrensgebühr abgerechnet werden.

Ich habe das bislang immer so abgerechnet und auch immer so durchbekommen, auch bei den Rechtsschutzversicherungen!
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Liesel
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#4

28.06.2017, 09:28

Von Einspruch gegen den Bußgeldbescheid kann ich im Ausgangsthread nicht erkennen.
Zuletzt geändert von Liesel am 28.06.2017, 10:16, insgesamt 1-mal geändert.
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#5

28.06.2017, 09:35

Also danke erstmal für die schnellen Antworten!

Wir haben nur die Vertretung angezeigt und um Akteneinsicht gebeten, mehr nicht!

Also habe ich das jetzt richtig verstanden, wenn die Grundgebühr anfällt, fällt auch immer die Verfahrensgebühr an?
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Liesel
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#6

28.06.2017, 09:36

Richtig.
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Coco Lores
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#7

28.06.2017, 09:56

Aber ich beantrage doch keine Akteneinsicht wenn ich dem Bußgeldbescheid zustimme oder?

Einspruch und Akteneinsicht gehören für mich zusammen...ich kenne es aus unserem Büro auch gar nicht anders!

Gerade auch weil eine Akteneinsicht meist länger dauert als die Einspruchsfrist von zwei Wochen nach Zustellung wird bei uns immer Einspruch eingelegt, um die Frist zu wahren!
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#8

28.06.2017, 10:06

Coco Lores hat geschrieben:Aber ich beantrage doch keine Akteneinsicht wenn ich dem Bußgeldbescheid zustimme oder?
Natürlich kann ich das machen.
:niveau
Deans Schrei Bild Pudding!!! Bild

Nein, ich bin nicht böse. Ich bin nur manchmal nicht ganz nett.

The devil whispered: "You can not withstand the storm". I answered: "I am the storm.."

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#9

28.06.2017, 10:14

Machen kann man alles ;) Macht nur für mich irgendwie keinen Sinn, denn was will ich denn aus der Akte erfahren? Ich würde doch dann darauf spekulieren, dass irgendwas anzuzweifeln wäre und dann ist womöglich die Rechtsbehelfsfrist abgelaufen! Oder wieso fordert man eine solche Akte an? Lasse mich ja gern eines besseren belehren oder "inspirieren" ;)

Ja ok, ich bin überrascht, weil ich es so überhaupt nicht kenne, aber wenn tatsächlich kein Einspruch eingelegt wurde, dann fällt natürlich auch keine Gebühr nach Nr. 5115 VV RVG an!
Zuletzt geändert von Coco Lores am 28.06.2017, 10:17, insgesamt 1-mal geändert.
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#10

28.06.2017, 10:16

Coco Lores hat geschrieben:Aber ich beantrage doch keine Akteneinsicht wenn ich dem Bußgeldbescheid zustimme oder?
Es muss ja nicht mal einen Bußgeldbescheid gegeben haben. Kann auch Verwarnungsgeld gewesen sein. Oder die AE wurde beantragt, bevor der Bescheid erlassen wurde. Aus dem Sachverhalt geht nicht hervor, dass schon ein Bußgeldbescheid in der Welt war.
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