Freispruch in Strafsache Abrechnung RSV - Staatskasse
Verfasst: 20.06.2017, 00:36
Hallo,
ich habe eine Frage: Mandant wurde im Strafverfahren freigesprochen. Kosten trägt die Staatskasse. Abgerechnet wurde gegenüber der RSV. Diese hat bereits alles bezahlt.
Jetzt habe ich die Akte wieder auf dem Tisch, abrechnen gegenüber der Staatskasse wegen Freispruch. Kann sich auch die Rechtsschutzversicherung das Geld dort zurückholen?
Wie sollte ich hier vorgehen?
Herzliche Grüße und einen lieben Dank an Euch und gute Nacht
ich habe eine Frage: Mandant wurde im Strafverfahren freigesprochen. Kosten trägt die Staatskasse. Abgerechnet wurde gegenüber der RSV. Diese hat bereits alles bezahlt.
Jetzt habe ich die Akte wieder auf dem Tisch, abrechnen gegenüber der Staatskasse wegen Freispruch. Kann sich auch die Rechtsschutzversicherung das Geld dort zurückholen?
Wie sollte ich hier vorgehen?
Herzliche Grüße und einen lieben Dank an Euch und gute Nacht