Seite 1 von 1

Freispruch in Strafsache Abrechnung RSV - Staatskasse

Verfasst: 20.06.2017, 00:36
von Ulili
Hallo,

ich habe eine Frage: Mandant wurde im Strafverfahren freigesprochen. Kosten trägt die Staatskasse. Abgerechnet wurde gegenüber der RSV. Diese hat bereits alles bezahlt.

Jetzt habe ich die Akte wieder auf dem Tisch, abrechnen gegenüber der Staatskasse wegen Freispruch. Kann sich auch die Rechtsschutzversicherung das Geld dort zurückholen?

Wie sollte ich hier vorgehen?

Herzliche Grüße und einen lieben Dank an Euch :thx und gute Nacht :pfeif

Re: Freispruch in Strafsache Abrechnung RSV - Staatskasse

Verfasst: 20.06.2017, 09:24
von Adora Belle
Du stellst ganz normal KFA nach §464b und kehrst den Betrag an die RSV aus.

So wie hier in Deinem letzten Thread mit einer ganz ähnlichen Frage. :roll:

Re: Freispruch in Strafsache Abrechnung RSV - Staatskasse

Verfasst: 20.06.2017, 21:03
von Ulili
Dir einen ganz netten Dank für Deine Antwort und vor allem auch für den Hinweis .....