Verwaltungssrecht/Sozialrecht

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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leika

#1

19.06.2017, 12:29

Hallo,
hoffe, dass ich im richtigen Forum bin sonst bitte ich meinem Beitrag zu verschieben.

Wir haben Widerspruch gegen Elternbeitrag (Kindergarten) eingelegt und diesen wieder nach Überprüfung zurückgenommen da die Berechung korrekt war. Nun soll ich mit Mandanten bzw. Versicherung abrechnen . Grundsätzlich, weiß ich nie ob dies unter Verwaltungsrecht oder Sozialrecht abgerechnet wird :patsch , da wir diese Sachen nur ganz selten machen. Hier gehe ich davon aus, dass es eine verwaltungsrechtliche Angelegenheit ist da dieser Bescheid wg. Elternbeitrag von der Stadtverwaltung kam. Sorry evt. blöde Frage aber wie kann man sich genau daran orientieren, was Vewaltungsangeleigenheit und Sozialangelegenheit ist :kopfkratz

Geschäftsgebühr Nr. 2302 VV RVG 300,00 €
Post- und Telekom.-pauschale Nr. 7002 VV RVG 20,00 €
Zwischensumme: 320,00 €
Umsatzsteuer Nr. 7008 VV RVG (19,0%) 60,80 €

:thx
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kordula32
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#2

19.06.2017, 15:44

Im sozialrechtlichen Widerspruchsverfahren werden Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit der Entscheidung nochmals überprüft. Die vorherige Durchführung des Widerspruchsverfahrens ist in der Regel auch Zulässigkeitsvoraussetzung einer späteren sozialgerichtlichen Klage. Es kann durchaus sein, dass die Versicherung die Mittelgebühr versagt, da direkt die Rücknahme erfolgt ist und es unterdurchschnittlich angesehen wird durch die VS. Ansonsten stimmt Deine RE.

Dies gehört zu Sozialrecht

Arbeitsförderung und Grundsicherung für Arbeitsuchende: Antragsablehnung oder fehlerhafte Bewilligung hinsichtlich Beginn, Dauer oder Höhe des Anspruchs auf Arbeitslosengeld, Gründungszuschuss, Insolvenzgeld oder Grundsicherungsleistungen; Eintritt einer Ruhenszeit, Sperrzeit oder Sanktion; Anrechnung von Einkommen; Ablehnung von Leistungen für Arbeitgeber.
Elterngeld: Fehlerhafte Bewilligung insbesondere bezügliche Zeitraum und Höhe des Elterngelds.
Krankenversicherungsrecht: Ablehnung einer Leistung, Ablehnung der Kostenerstattung oder Einstellung der
nkengeldzahlung.
Pflegeversicherung: Ablehnung von beantragten Pflegeleistungen; Einstufung in eine Pflegestufe.
Rentenversicherung: Verneinung einer Minderung der Erwerbsfähigkeit bzw. Berufsunfähigkeit.
Sozialhilfe: Antragsablehnung oder fehlerhafte Bewilligung hinsichtlich Beginn, Dauer oder Höhe des Anspruchs.
Sozialversicherung: Entscheidung über das Vorliegen eines sozialversicherungspflichtigen Bechäftigungsverhältnisses im Statusfeststellungsverfahren.
Schwerbehindertenrecht: Fehlerhafte Feststellung des Grads der Behinderung (GdB), Zustimmung des Integrationsamts zur Kündigung eines Schwerbehinderten.
Unfallversicherung: Ablehnung der Feststellung eines Arbeitsunfalls oder des Vorliegens einer Berufskrankheit; unzureichende Feststellung der Minderung der Erwerbsfähigkeit zur Bemessung der Verletztenrente.
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Liesel
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#3

19.06.2017, 16:23

Das ist Verwaltungsrecht.
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Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
leika

#4

19.06.2017, 17:50

Hallo,

Vielen :thx für Eure Antworten . Immer wieder: Schön, dass es dieses Forum gibt.
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