Mahnung/Abrechnung

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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MaryM
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#1

07.06.2017, 21:38

Hallo an alle.

Ich ärgere mich seit heute wirklich total über mich selbst und über RA-Micro :patsch

Habe eine KN bezüglich selbstständigen Beweisverfahren und streitigen Verfahren erstellt. RA-Micro hat statt Anrechnung, Obergrenze gem. § 15 RVG gemacht (SW hat sich im streitigen Verfahren verringert)

Ich hab die KN dann so an die Mandantschaft geschickt und meine Kollegin hat in meiner Abwesenheit auch 2 x gemahnt. Niemanden ist der Fehler mit dwe Obergrenze aufgefallen, bis heute, da ich heute KFB nach
§ 11 machen wollte.

Nun zu meiner Frage, ich erstelle jetzt eine korrigierte Kostenrechnung und schicke sie an die Mandantschaft (die sowieso nicht reagieren wird), muss ich dann nochmal mahnen, bzw wie oft muss ich mahnen, bis ich meinen KFB §11 machen kann?

:thx im Voraus
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paralegal6
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#2

08.06.2017, 07:06

Eigentlich musst du nicht mahnen, Antrag ist zulässig, wenn die Vergütung fällig ist. Wenn in der Rechnung steht, “zahlbar bis 15.6.“ würde ich danach den KFB beantragen.
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MaryM
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#3

08.06.2017, 07:16

Oh puh, gott sei dank!

Vielen Dank!
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paralegal6
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#4

08.06.2017, 07:19

Der Schuldner bekommt ja den Antrag auch und kann Stellung nehmen
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MaryM
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#5

08.06.2017, 09:46

Habe mir die Akte gerade nocheinmal in Ruhe angesehen. Die Akte betrifft eine GmbH, der Geschäftsführer ist verstorben. An wen stelle ich jetzt meine Rechnung?
An die GmbH oder an die Erben des verstorbenen.

Sorry, ich bin grad total überfragt.
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Anahid
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#6

08.06.2017, 10:33

Wer war denn Mandant? Wenn Ihr im Auftrag der GmbH tätig geworden seid, dann ist selbstverständlich die Rechnung an die GmbH zu stellen.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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#7

09.06.2017, 16:26

Die GmbH war Mandant. Habe meine Rechnung jetzt an die GmbH gestellt.

Nur wir wissen jetzt schon sie werden nicht zahlen. An wen richte ich denn dann meinen KFB? Der Geschäftsführer der GmbH ist ja verstorben.. Wer deine Erben sind weiss ich.

Ich muss noch dazu sagen, sie behaupten sie sind liquidätslos (wir wissen das es nicht so ist) und die GmbH wurde nicht gelöscht. Lediglich der Betrieb still gelegt.
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Anahid
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#8

12.06.2017, 10:29

Auch der KFB wird gegen die GmbH gestellt. Dein Mandant ist die GmbH. Gibt es die GmbH nicht mehr, guckt Ihr in die Röhre mit Euren Gebühren. Wenn der Betrieb stillgelegt ist und es keinen GF gibt, muss die Zustellung an einen Gesellschafter der GmbH erfolgen.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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