Guten Tag ,
ich muss eine Abrechnung fertigen und zwar ist mein Chef in einem Zwangsversteigerungsverfahren durch Beschluss zum Zustellungsvertreter gem. § 6 ZVG für eine Firma aus dem Ausland (wurde im HR gelöscht) bestellt. Wir haben nicht viel gemacht, nur die Beschlüsse entgegengenommen. Die Gläubigerin hat jetzt den Antrag auf ZV zurückgenommen. Ich muss die Sache jetzt mal abrechnen.
Kann ich die Nr. 3311 in Ansatz bringen? Entsteht die für mehrere Abschnitte? Es gab einen Versteierungstermin. Welchen Gegenstandswert nehme ich?